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Zug

Die Parkplätze auf dem oberen Postplatz in Zug sind nun definitiv aufgehoben

Auf dem oberen Postplatz stehen künftig keine Autos mehr auf Parkplätzen. Dies ist nach einem rechtsgültigen Gerichtsentscheid klar. Statt Autos gibt es neu Bänke und der Bereich ist jetzt eine Tempo-30-Zone.
Statt wie zuvor jahrzehntelang Autos, stehen nun auf den oberen Postplatz in Zug seit kurzem Bänke. (Bild: Stefan Kaiser (8. Februar 2019))

Charly Keiser

Auf dem oberen Postplatz sind Bänke aufgestellt worden. Dies, nachdem eine Beschwerde gegen die Aufhebung der dortigen Parkplätze vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde und das Urteil nicht weitergezogen worden, also rechtskräftig geworden ist.

Wie zudem dem Amtsblatt entnommen werden kann, darf auf dem Postplatz und auf einem Teil der Poststrasse künftig nur noch 30 Stundenkilometer schnell gefahren werden. Denn der Stadtrat hat die Ausdehnung der Tempo-30-Zone der Zeughausgasse entsprechend genehmigt (siehe Box.)

Betroffene reichen Beschwerde ein

Zurück zu den Parkplätzen: Seit ein paar Wochen ist der obere Postplatz gemäss dem bewilligten Projekt umgestaltet worden. Bei den Sanierungsarbeiten handelte es sich um Belagsanierungen und die Sanierung von Werkleitungen, insbesondere der WWZ. Gemäss dem gültigen Bebauungsplan war klar, dass die Parkplätze auf dem oberen Postplatz nach der Eröffnung des Parkhauses Postplatz wegfallen.

Gegen die Aufhebung dieser Parkplätze ist von zwei Gewerbetreibenden im April 2018 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht worden. Es sei unverhältnismässig, die Aufhebung der Parkplätze durchzuziehen, bevor Klarheit herrsche, wie die Zufahrt zum Parkhaus gestaltet werde, argumentierten sie. Es könne ihnen nicht zugemutet werden, in dieser Zeit auf die für sie existenziell wichtigen Parkplätze zu verzichten. Der Stadtrat verletze Treu und Glauben, wenn er einerseits das Versprechen auf öffentliche Parkplätze nicht einlöse und anderseits die Aufhebung der bestehenden anordne, indem die Stadt die Parkplätze nicht wie versprochen selber erworben, sondern der Pensionskasse abgetreten habe. Weshalb ausgerechnet den Kunden der Beschwerdeführer dienende Parkplätze aufgehoben würden, während andere im besagten Perimeter bestehen blieben, sei unerfindlich und deshalb willkürlich und verboten, monierten die Beschwerdeführer weiter. Sie würden massiv und grundlos benachteiligt.

«Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar», schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil und resümiert: «Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde als unbegründet abgewiesen werden muss.» Der Entscheid vom 27. November 2018 wurde nicht weitergezogen und ist somit rechtskräftig.

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