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Luzern

Die Luzerner Regierung spricht sich für die Umsetzung der Mindeststeuer aus

Im Rahmen der schweizweiten Umsetzung der internationalen Mindeststeuer äusserte sich auch der Kanton Luzern. Er ist der OECD-Steuer gegenüber positiv gestimmt – und will mit den Einnahmen die Standortattraktivität steigern.

Die Luzerner Regierung hat sich im Rahmen der nationalen Vernehmlassung zur schweizerischen Umsetzung der globalen Mindeststeuer – auch OECD-Steuer – geäussert. Die Mitgliedstaaten der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) haben beschlossen, dass internationale Unternehmen unabhängig von ihrem Firmensitz 15 Prozent Steuern zahlen sollen.

Der Kanton Luzern sei in den «wesentlichen Punkten» mit dem Vorgehen des Bundes bei der Umsetzung der Mindeststeuer einig, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) lässt sich folgendermassen zitieren: «Will die Schweiz weiter im internationalen Umfeld als attraktiver Wirtschaftsstandort gelten, so haben wir keine andere Wahl.»

Mehreinnahmen zugunsten der Standortattraktivität

Der Kanton Luzern anerkenne diese Notwendigkeit, so Wyss weiter. Wichtig sei für ihn aber, dass ein «Teil der Mehreinnahmen des Steuersubstrats in Projekte fliessen, welche die Standortattraktivität stärken». Weiter betont Wyss: «Dass die Kantone die Hoheit über ihre konkrete Umsetzung erhalten, ist korrekt. Die Kantone haben unterschiedliche Unternehmensstrukturen, denen wir Rechnung tragen wollen.»

Wie bereits die Finanzdirektorenkonferenz anerkenne auch der Kanton Luzern, dass die Einnahmen durch die OECD-Besteuerung in die jeweiligen Kantonskassen fliessen sollen, heisst es weiter. Aber: «Der Kanton Luzern wäre jedoch bereit, von diesem Prinzip abzuweichen, falls die Mehrerträge für den Wirtschaftsstandort Schweiz eingesetzt würden.»

Die mit der Mindeststeuer verbundene Steuerreform soll 2023 in Kraft treten. Das eidgenössische Parlament berät die Vorlage im Juni. Die Besteuerung betrifft Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Franken. KMU sind davon ausgenommen. (dlw)

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