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Energieverordnung angepasst

Die Gemeinde Cham unterstützt Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen finanziell

Seit dem 1. Januar 2023 werden in Cham stationäre Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen zusätzlich gefördert.

In Kombination mit Photovoltaikanlagen sind Batteriespeicher eine sinnvolle Ergänzung, teilt die Gemeinde am Freitag mit. Dank Batterien könne die am Tag gewonnene Sonnenenergie von Photovoltaikanlagen gespeichert und während der Nacht genutzt werden. Dies steigere den Eigenverbrauch und wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage aus. So kann der Einsatz von Haushaltsgeräten, Wärmepumpen für die Heizung oder das Laden des E-Autos optimiert werden.

Darum habe die Gemeinde nun die kommunale Energieverordnung aktualisiert. Diese beinhaltet die finanzielle Unterstützung solcher Batteriespeicher.

Dass die Nachfrage vorhanden ist, zeige sich am Beispiel der Familie Müller aus Lindencham, die sich dazu entschieden hat, einen solchen Batteriespeicher anzuschaffen. Der erste von der Gemeinde unterstützte Batteriespeicher wurde kürzlich von Vertretenden der Einwohnergemeinde Cham besucht, um sich deren Funktionsweise erläutern zu lassen.

Familie Müller präsentiert den Vertretenden der Einwohnergemeinde Cham stolz ihren frisch installierten Batteriespeicher. Von links: Manuela Hotz, Bereichsleiterin Umwelt, die Hauseigentümer Renate und Daniel Müller sowie Gemeinderat Drin Alaj.
Bild: Bild: PD

Fassaden-Photovoltaikanlagen und weitere Fördermassnahmen

Auch die Fassade eines Gebäudes habe ein grosses Potenzial für die Solarstromproduktion. Bei der Installation solcher Anlagen werde neu ein Bonus pro installierte Leistung (kWPeak) ausbezahlt. Weiterhin würden erhöhte Baustandards für Sanierungen und Neubauten, thermische Sonnenkollektoren sowie Beratungen und Studien zu diversen Themen im Energie- und Klimabereich unterstützt.

So könnten beispielsweise Beleuchtungsberatungen und ein Energiecoaching in Anspruch genommen oder auch Machbarkeitsstudien zu diversen Themen im Energie- und Klimabereich unterstützt werden. «Wir sind überzeugt, dass wir mit der überarbeiteten Energieverordnung einen Mehrwert für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, vor allem aber für unsere Umwelt und ein nachhaltiges Cham erzielen», wird Manuela Hotz, Bereichsleiterin Umwelt der Gemeinde Cham, in der Mitteilung zitiert.

Gesuch um Förderbeiträge ist vor Baubeginn einzureichen

Um am gemeindlichen Förderprogramm teilzunehmen, müssen interessierte Chamerinnen und Chamer ein Gesuch ausfüllen. Dieses wie auch die Verordnung zum überarbeiteten Energiereglement sind auf der Website der Einwohnergemeinde Cham einsehbar. Das Gesuch ist zwingend vor Baubeginn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an umwelt@cham.ch einzureichen.

Cham ist Energiestadt Gold

Die Einwohnergemeinde Cham besitzt als Energiestadt Gold seit 2005 eine Energieverordnung und unterstützt die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien, den sparsamen Einsatz von Energie sowie Massnahmen zur Minderung des Klimawandels. Das aktualisierte und per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Förderprogramm nimmt Rücksicht auf die aktuellen Entwicklungen im Energie- und Klimabereich und ergänzt die kantonalen und nationalen Förderprogramme.

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