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Nidwalden

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden

Die Kinder- und Jugendförderung soll in Nidwalden auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Prüfung dieses Anliegens.
Das Jugendkulturhaus Senkel in Stans.  (Bild: Matthias Piazza (Stans, 27. August 2020))

Florian Pfister

Im Kanton Nidwalden sind die Gemeinden für die Förderung von Kindern und Jugendlichen zuständig. In einer Motion im Landrat hatten Andreas Gander (Mitte, Stans), Iren Odermatt Eggerschwiler (FDP, Dallenwil) und Thomas Wallimann-Sasaki (Grüne, Ennetmoos) gefordert, dass die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden in der Kinder- und Jugendförderung genau geregelt werden. Diese Aufgaben würden sich nicht allein auf ein spezifisches Gemeindegebiet konzentrieren. Verschiedene Kantone, darunter Obwalden und Uri, hätten bereits entsprechende Gesetze erlassen, um die Aufgaben zwischen Gemeinden und Kanton zu regeln. Nun hat der Regierungsrat auf den Vorstoss reagiert. Er unterstützt die Motion.

In mehreren Gesetzen des Kantons Nidwalden seien Elemente zur Förderung der Kinder und Jugendlichen zu finden. Die Notwendigkeit einer kantonalen Verankerung zeigte sich am Beispiel des Jugendkulturhauses Senkel in Stans, wie bereits der Motion zu entnehmen war. Als kantonale Institution werde dieses von den Gemeinden aufgrund einer Vereinbarung mitfinanziert. Wie die Regierung schreibt, ist der Senkel dem Risiko ausgesetzt, dass bestehende finanzielle Unterstützungen jederzeit gekürzt werden können. Zudem könnten die Gemeinden alle fünf Jahre aus der gemeinsam beschlossenen Vereinbarung austreten. Es fehle somit an Planungssicherheit.

Pandemie zeigt die Wichtigkeit der Angebote

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion gutzuheissen. Die Wichtigkeit solcher Angebote zeige gerade die Pandemie, in welcher viele Aktivitäten eingestellt werden mussten und den Jugendlichen zahlreiche Bezugspunkte fehlten. Eine gesetzliche Verankerung würde unterstützend auf Gemeinden, Kanton und private Akteuren bei der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten und Massnahmen wirken. Zudem könne das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe in allen Angelegenheiten, welche sie betreffen, gewährleistet werden.

Andreas Gander zeigt sich vollumfänglich zufrieden mit der Antwort der Regierung.

«Es geht nun darum, auf welche Weise die Kinder- und Jugendförderung umgesetzt werden kann.»

Besonders die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden soll kantonal besser koordiniert werden. «Einige Gemeinden leisten bereits eine gute Arbeit», sagt Andreas Gander weiter. «Die Jugendlichen bleiben aber nicht immer an Ort und Stelle. Im Bereich der kantonalen Jugendarbeit haben wir zurzeit ein Defizit.»

Die Gesundheits- und Sozialdirektion soll nun den Auftrag erhalten, die Abklärungen zusammen mit der Bildungsdirektion und den Gemeinden an die Hand zu nehmen. Der Regierungsrat werde anschliessend dem Landrat eine Vorlage mit den erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten.

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