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Luzern

Deshalb will der Luzerner Stadtrat an der Erbschaftssteuer festhalten

Obwohl in der Agglomeration Luzern fast keine Gemeinde mehr die Erbschaften von direkten Nachkommen besteuert, will die Stadt Luzern dies weiterhin tun.

Schon zum dritten Mal seit 2005 versucht die SVP, die Erbschaftssteuer in der Stadt Luzern abzuschaffen. Doch auch diesmal sieht es schlecht aus für dieses Anliegen. Die Mehrheit der Parteien wird die Motion im Stadtparlament wohl ablehnen, wie erste Rückmeldungen zeigen. Auch der Stadtrat beantragt die Ablehnung. Konkret geht es um die Steuer, welche direkte Nachkommen (Kinder) auf Erbschaften entrichten müssen.

Hier können die Gemeinden nämlich selber entscheiden, ob sie eine Steuer erheben wollen oder nicht. Etwa die Hälfte der Luzerner Gemeinden tun dies – in der Agglomeration Luzern sind es die Stadt Luzern, Meggen und Malters. Die Stadt Luzern nahm in den letzten Jahren durchschnittlich 3,7 Millionen Franken dank dieser Steuer ein.

Der Luzerner Stadtrat listet in seiner Antwort auf die SVP-Motion mehrere Gründe auf, weshalb er an der Steuer festhalten will:

  • «Angesichts des sich abzeichnenden strukturellen Defizits» könne die Stadt nicht auf diesen «wesentlichen Betrag» verzichten.
  • Wegen AFR18 erhält die Stadt sowieso schon deutlich weniger Geld aus der kantonalen Erbschaftssteuer (diese wird im ganzen Kanton bei nicht direkten Nachkommen erhoben).
  • Nur sehr hohe Erbschaften sind überhaupt von der Steuer betroffen: Da die Erbschaft häufig auf den überlebenden Ehegatten sowie mehrere Kinder aufgeteilt wird, bleibt eine einzelne Person in vielen Fällen unter der Freigrenze von 100'000 Franken.

Die SVP bezeichnet die Erbschaftssteuer in ihrer Motion als ungerecht: «Was die Eltern bereits jahrelang als Vermögen und Einkommen versteuert hatten, wird mit einer zusätzlichen Erbschaftssteuer nochmals besteuert.» Der Stadtrat räumt ein, dass es sich hier um eine doppelte Besteuerung handelt. Allerdings sei dies auch in anderen Bereichen üblich – etwa bei der Mehrwertsteuer, welche die Leute aus ihrem Einkommen bezahlen müssen, auf das sie ja bereits Einkommenssteuer bezahlen.

Kredit aufnehmen, um die Steuer zu bezahlen?

In den Augen der SVP kann die Erbschaftssteuer die Nachkommen sogar in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen, etwa bei der Übernahme von Kleinbetrieben: «Die Kinder, die den Betrieb übernehmen möchten, müssen oft Bankkredite aufnehmen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Auch die Erhaltung von Wohneigentum, das vielfach an die Kinder vererbt wird, wird erschwert.» Dem widerspricht der Stadtrat: «Dem Teilungsamt der Stadt Luzern sind keine Fälle bekannt, in denen die Erbschaftssteuer nicht aus dem vererbten Vermögen hätte bezahlt werden können.» Wenn Erben in finanzielle Schwierigkeiten geraten, habe dies sicher nicht mit der Steuer zu tun, die lediglich 1 bis 2 Prozent des Vermögens betrage.

Kanton Schwyz als Gegenbeispiel

Auch das Argument des Standortnachteils lässt der Stadtrat nicht gelten: «Es dürfte die Ausnahme sein, dass vermögende Personen wegen der Nachkommenerbschaftssteuer aus der Stadt wegziehen.» Viel entscheidender bei der Wohnortwahl sei die Einkommens- und Vermögenssteuer. Der Stadtrat nennt das Beispiel des Kantons Schwyz: Die Tatsache, dass der Kanton nie eine Erbschaftssteuer kannte, habe kaum Wirkung auf die Ansiedlung von vermögenden Personen gehabt. «Die Steuerkonkurrenz griff erst, als Schwyz seine Einkommens- und Vermögenssteuertarife massiv zu senken begann», schreibt der Stadtrat.

Die Erbschaftssteuer wurde in der Stadt Luzern vor genau 100 Jahren eingeführt. Deren Abschaffung war immer wieder ein Thema – nicht nur in Luzern, sondern auch in anderen Gemeinden. 2018 hat beispielsweise Adligenswil die Steuer abgeschafft.

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