Landrat

An Bewährtem im Strassengesetz soll festgehalten werden

Der Landrat befasste sich in erster Lesung mit der Revision des Gesetzes. Ein Minderheitsantrag in Zusammenhang mit dem Übergang einer Kantonsstrasse an eine Gemeinde wurde abgelehnt.
So revisionsbedürftig wie das Strassengesetz: Die alte Kantonsstrasse in Beckenried .
Foto: Matthias Piazza (Beckenried, 14. 4. 2025)

Das heutige Nidwaldner Strassengesetz stammt aus dem Jahr 1966. Es sei unbestrittenermassen revisionsbedürftig, sagte Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer am Mittwoch im Landrat. Die Totalrevision habe der Regierungsrat bereits 2017 beschlossen.

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