Nidwalden

Der Landrat schreibt die Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder ins Gesetz

Ein von der Mitte angestossener Kompromiss fand eine Mehrheit im Parlament. Bei den Steuertarifen blieben die Landrätinnen und Landräte hingegen beim Beschluss aus der ersten Lesung.
Das Geld aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer soll auch künftig in die Kasse das Kantons Nidwalden fliessen.
Foto: Manuela Jans-Koch

Vor einem Monat hatte sich der Landrat ein erstes Mal über das Steuergesetz gebeugt. Damals hatte er auf Bestreben der Kommission für Finanzen, Gesundheit, Steuern und Soziales (FGS) und gegen den Willen der Regierung die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie eine Anpassung der Steuertarife beschlossen. Die beiden Anträge fanden knappe Mehrheiten.

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