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Zug

Der Kanton Zug und seine eigenen Masse und Gewichte

Ohne Masse oder Gewichte funktionieren Handel und Gewerbe nicht. Und schon früher hielt Geld den Kreislauf geschmiert.
Der Eichmeister war für die Aufsicht über die Masse und Gewichte sowie für die regelmässige Kontrolle derselben zuständig. Diese Aufgabe hat ein Eichmeister auch heute noch. (Illustration: Janina Noser)

Harry Ziegler

Mannwerk, Klafter, Rute, Hube oder Schuposse. Diese Begriffe sind heute weitgehend unbekannt. Dabei handelt es sich um Landmasse, Angaben zur Landvermessung oder Längenmasse. Alle typisch zugerisch. Und alle heute mehrheitlich ungebräuchlich. Denn heute ist die Kenntnis des früheren Messens und Wägens wohl nur noch Historikern bekannt.

So entsprach 1 Fuss 30,39 Zentimetern, 1 Elle mass 61,09 Zentimeter. Die Masse wichen von jenen anderer Kantone ab – daher stimmt tatsächlich der Spruch: «Mit ungleicher Elle messen». In der Landvermessung galten in Zug im 19. Jahrhundert ebenso spezielle Masse: Beispielsweise war ein Klafter 1,88 Meter lang, entsprach 6 Fuss. Während 1 Rute 3,14 Meter oder 10 Fuss mass.

Beim Messen von Flüssigkeiten ziemlich einig

Nicht gewogen, sondern gemessen wurde beispielsweise das Getreide: 1 Malter entsprach 4 Mütt, 1 Mütt vier Vierteln und 1 Viertel entsprach 22,97 Litern. Immerhin: Die Masse für Flüssigkeiten des Kantons Zug glichen den gebräuchlichen in anderen Gebieten. Getrunken wurde schliesslich über Kantonsgrenzen hinweg. So mass 1 Saum 4 Eimer oder 4 Brenten, die 100 Mass diese wiederum 400 Schoppen entsprachen. Wobei ein Mass 1,8 Liter und 1 Schoppen 4,5 Deziliter betrug. Die Zuger Gewichte hingegen waren eigen. 1 Unze entsprach 2 Lot oder 8 Quent. 1 Salzpfund hatte 16 Unzen oder 32 Lot.

Der Kanton Zug hatte bis zur bundesweiten Einführung des metrischen System am 1. Januar 1877, wie andere Kantone auch, eigene Masse, eigene Gewichte und eigenes Geld. Bis zu dieser Einführung allerdings galten in Zug fürs Messen und Wiegen eigene Einheiten. Und für das Geld sowieso.

Erstmals 1430 eine Zuger Währung erwähnt

Zug hatte früher wie heute eine besondere Beziehung zum Geld. Um 1430, während des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurde erstmals eine Zuger Währung erwähnt. Es kamen verschiedene Münzen in Umlauf. Die erste Zuger Münze, der Blumentaler, wurde 1564 von Münzmeister Oswald Vogt geschlagen. Auf der Münze zu sehen ist Erzengel Michael mit Schwert und Waage sowie einer Blütenpflanze zwischen den Füssen. Das Gewicht des Blumentalers betrug 28,2 Gramm. Abgelöst wurde diese Münze dann vom Schneckentaler.

1569 wurde der Plappart zu 12 Kreuzern ausgegeben. Zudem gab es Groschen, Vierer und Haller (Heller). Nur: Die Zuger besassen nie das Reichsprivileg zur Prägung von Münzen. Der Zugertaler beispielsweise war also kein Währungsgeld, sondern je nach Gold- oder Silbergehalt ein Wertegeld.

Falschmünzer wurde der Kopf abgeschlagen

Als einst Silber knapp wurde, legierte man es mit Kupfer, behielt aber das Gewicht bei. Das bemerkte man im Kanton Obwalden und bald warnte man dort ab den Kanzeln vor dem Zuger Geld. Der Begriff der Falschmünzerei tauchte auf. So wurde 1740 ein Christoph Pschorr, der in Pfäffikon und in der Nähe des Bostadels in Menzingen wirkte, wegen Falschmünzerei zuerst im Kaibenturm eingesperrt und vom Malefizgericht zum Tod durch Enthaupten verurteilt.

Messen und Wiegen ist primär vergleichen

Jede Art von Messen oder Wiegen ist ein Vergleichen. Es wird geschaut, wie oft eine bestimmte Grösse in einer zu bestimmenden Grösse enthalten ist. Was lag da näher, als sich jener Grössen zu bedienen, die man in der Regel immer bei sich hat – also der Glieder des menschlichen Körpers, Gegenständen des täglichen Lebens oder solcher, die man zum Transport von grossen und kleinen Gütern benötigte.

So sind beispielsweise ganz kleine Dinge «gufenödeligross». Oder ein Wagen steht «schuehöch» im Schlamm. Ein Chabis ist kindskopfgross oder ein Abstand daumenbreit. Aber nicht jede Stadt oder jeder Ort hatte das Recht, Masse selber zu bestimmen. Diese zu definieren und zu beaufsichtigen, dieses Recht war mit dem Marktrecht verknüpft.

Eichmeister waren wichtige Leute

In diesem System hatte der Eichmeister (und hat sie heute noch) eine wichtige Rolle inne. Ihm oblag die Aufsicht über Masse und Gewichte, und er hatte diese regelmässig zu überprüfen. Die Grundaufgaben dieser Fachleute ähneln heute noch jenen der damaligen Eichmeister. Heute prüfen die Eichmeister regelmässig die Genauigkeit der gesetzlichen Messmittel wie beispielsweise der Waagen im Handel, der Zähler von Tanksäulen oder der Durchlaufzähler von Tankfahrzeugen. Und das – im Gegensatz zu früher – eidgenössisch geregelt im Bundesgesetz über das Messwesen.

Die Serie «Zuger Gewerbe-Geschichte(n)» setzt sich mit Themen aus der wirtschaftlichen Vergangenheit auseinander. Hier lesen Sie von den Massen, Gewichten und dem Geld (9/12). Quellen: Seltene Berufe und Menschen im Zugerland, Hermann Steiner (1984) und weitere.

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