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Luzern

Der Kanton Luzern will keine Zertifikatspflicht im Privaten und schlägt 2G als Alternative zur Maskenpflicht vor

Die vorgeschlagenen Coronamassnahmen werden vom Kanton Luzern im Allgemeinen begrüsst. Überall ist man mit dem Bundesrat aber nicht einig.
Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf. (Bild: Dominik Wunderli (Luzern, 15.11.2021))

Janick Wetterwald

Am Dienstag äusserte sich der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf kritisch zum Vorgehen des Bundesrats. Er bezeichnete den Umgang mit den Kantonen als «befremdlich» und zeigte sich überrascht vom schnellen Handeln.

Am Donnerstagmorgen nun folgt die offizielle Stellungnahme des Kantons Luzern. Die Mitteilung beginnt mit dem Satz:

«Trotz der Kurzfristigkeit der Vernehmlassung hat die Luzerner Regierung ihre Antwort am 1. Dezember 2021 dem Bund übermittelt.»

Man sei grundsätzlich mit den Vorschlägen einverstanden und begrüsse, dass der Bund das Heft in die Hand nehme. So könne ein kantonaler Flickenteppich verhindert werden.

Der private Rahmen ist heilig

Der Vorschlag der Zertifikatspflicht für private Treffen ab 11 Personen ist im Kanton Luzern gemäss der Mitteilung «aus praktischer Sicht nicht kontrollierbar und damit nicht umsetzbar». Darum soll auf diese Massnahme verzichtet werden oder sie soll in eine Empfehlung umgewandelt werden.

Eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht, sowie bei zertifikatspflichtigen Veranstaltungen, sieht der Kanton Luzern als «sinnvolle Massnahme». Gleichzeitig wird aber eine Alternative ins Spiel gebracht:

«Betroffenen Einrichtungen und Betrieben sowie Veranstaltungen soll die freiwillige Möglichkeit der Anwendung der 2G-Regel mit Erhebung von Kontaktdaten und Beschränkung der Personenzahl angeboten werden.»

2G bedeutet: Nur genesene oder geimpfte Personen bekommen Zutritt. Diese Regel wird beispielsweise in Deutschland schon umgesetzt. Was die Beschränkung der Personenzahl betrifft, hat der Kanton mehr Spielraum als der Bund. Denn das Parlament macht in diesem Punkt dem Bundesrat einen Strich durch die Rechnung.

Testen an den Schulen sei «schwierig umsetzbar»

Bezüglich Massnahmen am Arbeitsplatz kann sich der Kanton Luzern sowohl mit der Variante 1 als auch mit der Variante 2 anfreunden. Voraussetzung für Variante 2 sei aber, dass der Bund gleichzeitig eine formell-rechtliche Grundlage schaffe. Zur Erinnerung die drei vorgeschlagenen Varianten vom Bundesrat:

  1. Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen – sofern sich darin mehrere Personen gleichzeitig aufhalten.
  2. Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte. Ist Arbeiten für Ungeimpfte oder nicht Genesene von zu Hause aus unmöglich, gilt eine Maskenpflicht.
  3. Generelle Homeoffice-Pflicht – oder Maskenpflicht, falls Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Bei dieser Variante müssten Betriebe zudem repetitive Testungen anbieten.

Mehr Probleme bereitet der Vorschlag zu obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen. Der Kanton Luzern weist in der Mitteilung daraufhin, «dass flächendeckende Tests auf sämtlichen Schulstufen der Volksschule und der Sekundarstufe II nicht sofort umgesetzt werden können, da vorab die Testkapazitäten ausgebaut und die Organisation an allen Schulen sichergestellt werden müsste.»

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