Luzerner Studie

Nur jede dritte Person hat einen Defibrillator in der Nähe

Oft sind Defibrillatoren zwar zahlreich vorhanden, aber nicht rund um die Uhr zugänglich. Besonders auf dem Land bestehen grosse Lücken.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sind am sinnvollsten.
Foto: Archiv

In der Schweiz besteht eine allgemeine Nothilfepflicht. Wer einem Menschen in unmittelbarer Lebensgefahr keine zumutbare Hilfe leistet, macht sich strafbar. Am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zu einer angemessenen Erste-Hilfe-Organisation verpflichtet. Eine gesetzliche Pflicht, einen Defibrillator bereitzustellen, gibt es jedoch nicht. Dabei ist der rasche Zugriff für Laien zentral. Die ersten fünf Minuten sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidend, denn ein Defibrillator erhöht die Überlebenschancen deutlich. Rettungsdienste erreichen ihr 15-Minuten-Ziel zwar in der Mehrheit der Fälle – doch oft ist das zu spät für den kritischen Zeitraum.

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