In der Schweiz besteht eine allgemeine Nothilfepflicht. Wer einem Menschen in unmittelbarer Lebensgefahr keine zumutbare Hilfe leistet, macht sich strafbar. Am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zu einer angemessenen Erste-Hilfe-Organisation verpflichtet. Eine gesetzliche Pflicht, einen Defibrillator bereitzustellen, gibt es jedoch nicht. Dabei ist der rasche Zugriff für Laien zentral. Die ersten fünf Minuten sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidend, denn ein Defibrillator erhöht die Überlebenschancen deutlich. Rettungsdienste erreichen ihr 15-Minuten-Ziel zwar in der Mehrheit der Fälle – doch oft ist das zu spät für den kritischen Zeitraum.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
