Zug

Das gedruckte Amtsblatt wird nur wenig verlangt – ein nicht amtlicher Teil ist keine Staatsaufgabe

Der Zuger Regierungsrat will auch weiterhin nur einen amtlichen Teil im gedruckten Zuger Amtsblatt. Die Kosten trägt der Kanton.
Das Zuger Amtsblatt erscheint so seit dem 5. Januar dieses Jahres nicht mehr.
Foto: Bild: Stefan Kaiser (Zug, 19. 12. 2022)

Der Regierungsrat hat eine Kleine Anfrage von SVP-Kantonsrätin Esther Monney (Unterägeri) betreffend Auflage und Kosten des gedruckten Amtsblatts (P-Amtsblatt) beantwortet. Das Amtsblatt erscheint seit dem 5. Januar dieses Jahres online, als sogenanntes E-Amtsblatt . Um auch Menschen ohne Internet zu erreichen, stellt der Kanton Zug über die Staatskanzlei und die Gemeinden eine gewisse Anzahl gedruckter Exemplare kostenlos zur Verfügung.

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