Rasche und unbürokratische Hilfe versprachen die Covid-19-Kredite, mit denen der Bund den von der Pandemie gezeichneten Unternehmen unter die Arme greifen wollte. Der Sinn und Zweck dieser raschen Hilfe nutzte ein Firmeninhaber mit Sitz in Nidwalden aus. Denn der im handwerklichen Bereich tätige Mann verkaufte seine Betriebseinrichtung gemäss Nidwaldner Staatsanwaltschaft bereits Ende November 2019 und übertrug den Mietvertrag auf jemand anderes. Zwar gingen bis Ende Juni 2020 noch einzelne Zahlungen im Umfang von rund 4500 Franken ein. Anschliessend habe er seine Geschäftstätigkeit jedoch praktisch vollständig eingestellt. Dennoch beantragte er im Juli 2020 einen Covid-19-Kredit und gab an, aufgrund der Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt worden zu sein.
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