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Zug

Coronavirus: Firmen können Nachzahlungen beantragen – Neugesuche sind nicht zulässig

Die Finanzhilfe dient laut der Finanzdirektion ausschliesslich der Milderung von Umsatzeinbussen aufgrund behördlicher Auflagen und ihrer Spätfolgen. Nicht abgedeckt werden Verhaltensänderungen von Konsumenten, die über die pandemiebedingten Einschränkungen hinaus Bestand haben.

Gastrobetriebe und Hotels, die im Januar und Februar 2022 eine Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent erlitten hatten, erhalten für diese Periode eine einmalige Nachzahlung aus dem Corona-Härtefallprogramm, teilt der Kanton Zug mit. Und weiter: «Unternehmen aus der Event- und der Reisebranche, die einerseits ebenfalls eine Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent erlitten hatten und andererseits aufgrund ihres Geschäftsmodells nach Aufhebung der Einschränkungen noch eine substanzielle Durststrecke bis zur Normalisierung der Umsätze zu überwinden haben, erhalten einen Beitrag an die ungedeckten Kosten bis längstens Mitte Jahr.»

Der Finanzdirektor Heinz Tännler wird in der Mitteilung folgendermassen zitiert: «Da es sich bei den potenziell betroffenen Betrieben um solche handelt, die bereits geprüft und als Härtefälle qualifiziert wurden, sind sie der Finanzdirektion bekannt. Diese Unternehmen werden bis spätestens 10. März per E-Mail direkt angeschrieben.» Sie erhalten die Gelegenheit, bis zum 31. März 2022 mit einem einfachen Formular darzulegen, inwiefern sie weiterhin der finanziellen Unterstützung bedürfen. Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen werde geprüft und eine Entscheidkommission würde einen allfälligen Unterstützungsbetrag sprechen.

Keine Neugesuche

Seit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 hatten von den Einschränkungen stark betroffene Unternehmen mehr als ein Jahr lang Zeit, ein Gesuch um Härtefallunterstützung zu stellen. Der Zuger Regierungsrat geht laut Mitteilung davon aus, «dass wer darauf verzichtete, auch keinen Härtefall darstellt». Deswegen, «und weil die seinerzeit aufgebaute Prüfinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht», verzichtet er darauf, Neugesuche zuzulassen. (bier)

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