Kilian Küttel
Samstag, 20 Uhr, EV Zug gegen SC Bern, Spiel 3 der Playoff-Viertelfinals. Je länger die heisse Phase der Eishockeysaison dauert, und je mehr die Temperaturen steigen, desto grösser wird wohl der Reiz nach dem gemeinsamen Matcherlebnis.
Die am Mittwoch kommunizierten neuen Regeln im Coronaregime bedeuten aber nicht gleich einen Freifahrtsschein für Public Viewings. Weiterhin gilt: Private Veranstaltungen sind draussen bis zu 15 Personen erlaubt. Also: Wer zum Grillplausch lädt und Fernseher oder Leinwand im Garten aufstellt, darf 14 Personen einladen. In Innenräumen gilt weiterhin eine Beschränkung auf 10 Personen.
Restaurants: Ja, Take-aways: Nein
Bekanntlich dürfen Restaurants und Bars ihre Aussenterrassen ab dem 19. April wieder öffnen. Dabei ist es den Wirten erlaubt, Spiele auf Grossleinwand zu zeigen, sofern die Schutzkonzepte eingehalten werden (Sitzpflicht, Abstand, nur vier Personen pro Tisch). Das gilt aber nicht für die Betreiber von Take-away-Ständen, wie die Zuger Gesundheitsdirektion auf Anfrage schreibt: «Das Aufstellen einer Grossleinwand oder eines Fernsehers würde sofort das Risiko von verbotenen Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen erhöhen, welches durch die Schutzkonzepte der Take-away-Betriebe vermieden werden muss.»
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