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Zug

Corona-Virus: Die Zuger Regierung prüft Stützungsmassnahmen für KMU

Zu den Hilfeleistungen des Kantons gehört auch Kulanz bei offenen Rechnungen.
Auch im Zuger Regierungsgebäude werden derzeit viele Gespräche geführt. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 8. Mai 2019))

Raphael Biermayr

Je nach Branche erleidet der Umsatz wegen der Corona-Eindämmungs-Massnahmen auf unbestimmte Zeit massive Einbussen oder bricht sogar komplett weg. «Während Arbeitnehmer in der Regel durch Lohnfortzahlungen und Sozialversicherungen einigermassen abgesichert sind, verfügen Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe über kein Auffangnetz», hält der Zuger Regierungsrat in einer Medienmitteilung vom 18. März fest. Wichtig sei, die Liquidität der Betroffenen möglichst aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck prüft der Regierungsrat aktuell Stützungsmassnahmen.

Die kantonale Verwaltung tritt auf dem Markt auch als Anbieter und Nachfrager von Leistungen auf. Entsprechend hat der Regierungsrat beschlossen, «ab sofort die erhaltenen Rechnungen umgehend zu bezahlen und die Zahlungsfristen nicht auszureizen», heisst es in besagter Mitteilung weiter. Umgekehrt seien die rechnungsstellenden Verwaltungseinheiten gehalten, auf Anfragen von Kunden mit Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten kulant zu reagieren und im vertretbaren Ausmass grosszügige Zahlungsfristen oder Teilzahlungsvereinbarungen anzubieten. «Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dies zwar schnelle aber nicht unbedingt weitreichende Massnahmen sind», schreibt er offen.

Weitere Massnahmen sollen folgen

Die Zuger Regierung sei aktuell dabei, weitere Massnahmen zu prüfen und zu erarbeiten, um Unternehmen zu stützen, die durch die ausserordentliche Lage bedrängt werden. Dazu werde sie auch mit dem Bund und Vertretern der Wirtschaftsverbände zusammenarbeiten. Sobald konkrete Massnahmen vorliegen würden, würde der Regierungsrat die Öffentlichkeit informieren.

Bis zu diesem Zeitpunkt seien ausschliesslich Anfragen um Zahlungsaufschub oder Teilzahlungsvereinbarungen an die rechnungsstellenden Verwaltungseinheiten zu stellen.

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