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Uri

Corona kommt Uri 2022 teurer zu stehen als angenommen

Die Regierung beantragt einen Nachtragskredit von 390'000 Franken für die Massnahmen der Pandemie. Ausserdem sollen für pandemiebedingte Ausfälle von Kulturschaffenden in diesem Jahr 300'000 Franken bereitgestellt werden.
Der Urner Landrat – hier im Bild im «Uristier»-Saal – muss an seiner nächsten Session über coronabedingte Nachtragskredite befindet.  (Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 9. Februar 2022))
Die Pfarrkirche St.Albin muss restauriert werden.  (Bild: Archiv UZ)

Carmen Epp

Carmen Epp

Als im dritten Quartal 2021 das Budget für 2022 erstellt wurde, rechnete die Urner Regierung mit mutmasslichen Covid-19-Kosten für das erste Halbjahr 2022 von 210'000 Franken für Massnahmen der Pandemie. Auf Basis der damals bekannten Covid-19-Varianten sei man von einem «Auslaufen der Pandemie» ausgegangen, wie der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag zum Nachtragskredit ausführt.

Contact-Tracing, Impfen und Testen kommt teurer zu stehen als erwartet

Durch das Auftauchen der Omikron-Variante habe sich diese Annahme insbesondere für das erste Quartal 2022 als unzutreffend erwiesen. Sodass die im Budget 2022 eingestellten Beträge zur Pandemiebekämpfung nicht ausreichen. «Zahlreiche Aufgaben erfordern intensivere Arbeiten als geplant und führen gemäss aktueller Abschätzung zu höheren Ausgaben als budgetiert – dies insbesondere in den Bereichen Contact-Tracing, Impfzentrum und -logistik, Testzentrum und -logistik», begründet der Regierungsrat seinen Antrag.

Statt der budgetierten 210'000 Franken werde nun mit Kosten von 600'000 Franken gerechnet, weshalb die Regierung dem Landrat an seiner Sitzung vom 30. März einen Nachtragskredit in der Höhe von 390'000 Franken beantragt. Nicht einkalkuliert wurden allfällige Kosten für die Nachbearbeitung der Massnahmen aus der Covid-19-Pandemie und Kosten im Zusammenhang mit einer sechsten oder siebten Coronawelle.

Ausfälle im Kultursektor sollen weiterhin abgefedert werden

Daneben beantragt die Regierung ausserdem einen Nachtragskredit für pandemiebedingte Ausfälle von Kulturschaffenden. Um eine nachhaltige Schädigung des Kultursektors zu verhindern, hat das Bundesparlament am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-Kulturverordnung bis Ende 2022 verlängert. Der Bund hat dem Kanton Uri für 2022 ein maximaler Beitrag von 300'000 Franken in Aussicht gestellt. Diese Unterstützung ist im Sinne einer Äquivalenzleistung an die Vorgabe gebunden, dass der Kanton Uri den gleichen Beitrag bereitstellt.

Bereits für die Jahre 2020 und 2021 hat der Kanton Uri Äquivalenzbeiträge in der Höhe von 1,759 Millionen Franken in Aussicht gestellt, wobei der Kanton Uri die Hälfte dieses Beitrags bereitstellte. Dabei durften rund 1,1 Millionen Franken an die Urner Kulturunternehmen und Kulturschaffenden ausbezahlt werden. «Im Rahmen der Gesuchsbearbeitung sowie der Schadensberechnung hat sich gezeigt, dass die Kulturunternehmen im Kanton Uri ein sehr hohes Kostenbewusstsein haben», schreibt der Regierungsrat in seinem Antrag. Die geltende Praxis zeige auch, dass die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen ein sehr gutes Instrument ist, um den Erhalt der ausschliesslich privat geführten Kulturunternehmen in Uri zu sichern.

Um Urner Kulturunternehmen und Kulturschaffenden auch in den kommenden Monaten bei Bedarf und Anspruchsberechtigung mit Ausfallentschädigungen unterstützen zu können, soll der Kanton Uri wiederum einen Äquivalenzbeitrag zum Bundesbeitrag von 300’000 Franken sprechen – als Nachtragskredit für das Budget 2022. Schliesslich hätten bereits in den Monaten Januar bis März diverse Kulturprojekte abgesagt werden müssen wie etwa die Freilichtspiel Madrano, AndermattLive! oder das Tonart Festival Altdorf. Andere Projekte hätten mit erheblichen Mehrkosten zu kämpfen gehabt wie beispielsweise die Theatergruppe «Eigägwächs».

225'000 Franken als Beitrag zu einer Kirchenrenovation

Daneben befindet der Landrat am 30. März über zwei weitere, allerdings coronaunabhängige Nachtragskredite. Da ab 1. Februar 2023 aufgrund des bundesweiten Gesundheitsberufegesetzes weitere sieben Berufe in die kantonale Gesundheitsberufedatenbank aufgenommen werden müssen, müssen im Herbst 2022 entsprechende Softwareanpassungen gemacht werden. Kostenpunkt für Uri, der als Nachtragskredit beantragt wird: 20’000 Franken.

Der andere Nachtragskredit betrifft die in den Jahren 1754 bis 1757 erbaute Pfarrkirche St.Albin in Silenen. Bei der wurden über die Jahre schon mehrere Restaurierungen durchgeführt. 2019 wurde eine Gewölbesetzung über der Orgel erkannt, wobei sich die Decke direkt auf die Orgel absetzte. Daraufhin wurden noch im gleichen Jahr Sofortmassnahmen ausgeführt. Nun ist vorgesehen, den Dachstuhl mit Stahlkonstruktionen und zusätzlicher Gewölbesicherung zu festigen.

Die Investitionskosten für die Restaurierung belaufen sich auf 1,287 Millionen Franken, wie der Regierungsrat schreibt. Davon gelten knapp 1,124 Millionen Franken als beitragsberechtigt. Da die Pfarrkirche St.Albin in Silenen seit 1978 im kantonalen Schutzinventar als schutzwürdiges Objekt von regionaler Bedeutung verzeichnet ist, seien die Anforderungen für die Ausrichtung eines Kantonsbeitrags als «grundsätzlich erfüllt», wie der Regierungsrat schreibt. Gemäss Praxis beträgt bei einem regionalen Kulturobjekt der Beitragssatz 20 Prozent. Damit ergibt sich ein Kantonsbeitrag von maximal 224’706 Franken – weshalb der Regierungsrat dem Landrat einen Nachtragskredit in der Höhe von 225'000 Franken unterbreitet.

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