Kanton Luzern

Regierung entlastet Wasserversorger – «unnötige Sanierungen» wegen Fungizid-Abbauprodukten soll es nicht geben

Wenn Metaboliten des Wirkstoffs Chlorothalonil über dem Grenzwert nachgewiesen werden, müssen Wasserfassungen saniert werden. Die Regierung setzt diese Weisung nun aus.
Luzerner Wasserversorger müssen derzeit keine neuen Sanierungen wegen Chlorothalonil-Rückständen vornehmen.
Foto: Dominik Wunderli

Der Fungizid-Wirkstoff Chlorothalonil ist seit sechs Jahren verboten. Das Pflanzenschutzmittel gilt als «wahrscheinlich krebserregend». Dieses Verbot wurde nach jahrelangem Rechtsstreit mit Hersteller Syngenta Ende März vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Anders bei den Abbauprodukten des Pestizids. Die sogenannten Metaboliten R471811 und R417888 wurden im selben Urteil als nicht gesundheitsschädigend eingestuft (wir berichteten).

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