Kanton Luzern

«Millioneninvestitionen wären nötig»: Urteil zu verbotenem Pestizid stellt Wasserversorger vor neue Fragen

Bis Ende Mai müssen Wasserversorger mit zu hohen Chlorothalonil-Werten Massnahmen einleiten. Doch ein Gerichtsurteil bewertet die Abbauprodukte des Fungizids als nicht gesundheitsschädigend. Ein Luzerner Mitte-Kantonsrat fordert daher die Aussetzung der Frist.
Das Fungizid Chlorothalonil darf seit 2020 nicht mehr eingesetzt werden.
Foto: Symbolbild: Boris Bürgisser
War es rechtens, das Fungizid Chlorothalonil zu verbieten? Mit dieser Frage befassen sich Schweizer Gerichte seit geraumer Zeit. Der Wirkstoff, der auf Kartoffel- und Getreidefeldern jahrzehntelang gegen Pilzbefall eingesetzt wurde, ist 2020 vom Bundesamt für Landwirtschaft verboten worden ...

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-