17.04.2026, 16:39 Uhr
updateAktualisiert: 17.04.2026, 18:33 Uhr
Jonas Hess
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War es rechtens, das Fungizid Chlorothalonil zu verbieten? Mit dieser Frage befassen sich Schweizer Gerichte seit geraumer Zeit. Der Wirkstoff, der auf Kartoffel- und Getreidefeldern jahrzehntelang gegen Pilzbefall eingesetzt wurde, ist 2020 vom Bundesamt für Landwirtschaft verboten worden. Der Grund: Das Mittel ist «wahrscheinlich krebserregend». Gegen das Verbot ging der Chemiekonzern Syngenta juristisch vor. Nach jahrelangem Ringen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Ende März einen wegweisenden Entscheid gefällt: Das Pestizid bleibt verboten. Der damals sofort verhängte Verkaufsstopp aller Fungizide mit dem Wirkstoff Chlorothalonil war demnach rechtens. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
