Kanton Luzern

«Millioneninvestitionen wären nötig»: Urteil zu verbotenem Pestizid stellt Wasserversorger vor neue Fragen

Bis Ende Mai müssen Wasserversorger mit zu hohen Chlorothalonil-Werten Massnahmen einleiten. Doch ein Gerichtsurteil bewertet die Abbauprodukte des Fungizids als nicht gesundheitsschädigend. Ein Luzerner Mitte-Kantonsrat fordert daher die Aussetzung der Frist.
Das Fungizid Chlorothalonil darf seit 2020 nicht mehr eingesetzt werden.
Foto: Symbolbild: Boris Bürgisser

War es rechtens, das Fungizid Chlorothalonil zu verbieten? Mit dieser Frage befassen sich Schweizer Gerichte seit geraumer Zeit. Der Wirkstoff, der auf Kartoffel- und Getreidefeldern jahrzehntelang gegen Pilzbefall eingesetzt wurde, ist 2020 vom Bundesamt für Landwirtschaft verboten worden. Der Grund: Das Mittel ist «wahrscheinlich krebserregend». Gegen das Verbot ging der Chemiekonzern Syngenta juristisch vor. Nach jahrelangem Ringen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Ende März einen wegweisenden Entscheid gefällt: Das Pestizid bleibt verboten. Der damals sofort verhängte Verkaufsstopp aller Fungizide mit dem Wirkstoff Chlorothalonil war demnach rechtens. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-