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Kanton Luzern
Gericht stoppt Ausschaffung eines Afghanen nach Kroatien
Das Staatssekretariat für Migration lehnte das Asylgesuch eines im Kanton Luzern befindlichen Afghanen ab und wies die Wegweisung nach Kroatien an. Dabei verstiess es gegen die Aktenführungspflicht, hält das Bundesverwaltungsgericht fest.
Gemäss einer Mitteilung des Luzerner Amts für Migration befand sich der Asylsuchende nach der Haftentlassung wieder in einer Asylunterkunft, was der Bund bestritt.
War der Mann wirklich untergetaucht? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Es geht um einen Afghanen, der Ende 2025 in der Schweiz um Asyl ersucht hat ...