Das Bundesgericht befasste sich mit einem Nidwaldner Fall, in dem es um die Gültigkeit eines Testaments ging. Ein 2016 verstorbener Mann hinterliess keine pflichtteilsgeschützten Erben. In einem Ende 2014 öffentlich beurkundeten Testament hatte er seinen Nachlass – es ging um gut 2,5 Millionen Franken – seiner Nichte und seinem Neffen hinterlassen.
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