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Oberägeri
Mordversuch mit Hammer und Messer: Bundesgericht weist Beschwerde ab
Der Verurteilte bestritt auch vor Bundesgericht, das Opfer töten gewollt zu haben. Ohne Erfolg: Die Freiheitsstrafe bleibt bestehen – und zusätzlich muss er weitere Kosten tragen.
Drei Jahre liegt die Schreckenstat vom Ägerital zurück. Thomas K.* lockte Othmar B.* nachts in einen Hinterhalt und griff ihn mit Hammer und Messer an. Sowohl das Strafgericht als auch das Obergericht sprachen Thomas K. des versuchten Mords schuldig ...