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Millionenbetrug

Bundesgericht: Vermögensverwalter blitzt ab und muss ins Gefängnis

Der Luzerner Millionenbetrüger zog das Urteil bis vors Bundesgericht.  Ohne Erfolg, der Schuldspruch wurde bestätigt.

Der heute 70-Jährige versuchte durch alle Instanzen seine Haftstrafe zu verringern. Er legte nach dem Kantonsgerichtsurteil wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht wies im März die Beschwerde ab und bestätigte eine Haftstrafe von 5 Jahren und 7 Monaten. Der Schaden gegenüber den Gläubigern wird mit 6,1 Millionen Franken beziffert, begangen im Zeitraum von 2007 bis 2015. Er versprach den Geldgebern, meist Verwandte und Bekannte, hohe Rendite, doch es gab nur Verluste. Vom Anlegergeld verwendete er rund 1,6 Millionen für seinen luxuriösen Lebensstil.

Mit Arglist und ohne Reue

Der Luzerner Vermögensverwalter zeigte sich zwar 2015 selbst an und war von Beginn an geständig, sah jedoch auch seine Geldgeber in der Schuld und zeigte keine Reue. Noch am Kantonsgericht reichte sein Verteidiger ein psychiatrisch-forensisches Gutachten ein. Dieses sollte beweisen, dass der Mann während der Tatzeit unter einer Störung litt, die sein Tun beeinflusste. Deshalb beantragte er vom Kantonsgericht, eine verminderte Schuldfähigkeit zu prüfen und eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.

Bundesgericht in Lausanne.
Bild: Bild: Nadja Rohner

Das Kantonsgericht blieb bei den 5 Jahren und 7 Monaten. Der Fall landete am Bundesgericht. In seinem Urteil hält es fest, der Beschwerdeführer habe «die Kunden wissentlich und willentlich über die für sie zentralen Punkte, die eingegangenen Risiken, die Performance, die Höhe und den Bestand sowie die Verwendung der Anlagen getäuscht». Zum Gutachten wird angemerkt, dass seine psychische Störungen «lediglich eine nicht krankheitswertige Persönlichkeitsakzentuierung mit narzisstischen Zügen» seien. Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen und der Schuldspruch der Vorinstanz bestätigt.

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