Justiz

Schweizer Bundesgericht stützt Zuger Urteile: Kokainhändler wird trotz zweier Schweizer Kinder ausgeschafft

Ein verurteilter Drogenhändler muss die Schweiz für sieben Jahre verlassen. Vor Bundesgericht wehrte er sich gegen den Entscheid zweier Zuger Gerichte und machte einen familiären Härtefall geltend.

Laut einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts verkaufte Ismael K.* im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 mehreren Personen rund 65 Gramm Kokaingemisch. Dabei habe er einen Nettogewinn von über 5000 Franken erzielt. Weitere 46 Gramm habe er noch verkaufen wollen. Zudem habe er zwecks Eigenkonsums noch mehr Kokain, MDMA und Marihuana besessen.

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