Laut einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts verkaufte Ismael K.* im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 mehreren Personen rund 65 Gramm Kokaingemisch. Dabei habe er einen Nettogewinn von über 5000 Franken erzielt. Weitere 46 Gramm habe er noch verkaufen wollen. Zudem habe er zwecks Eigenkonsums noch mehr Kokain, MDMA und Marihuana besessen.
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