notifications
Luzern

Bundesgericht streicht Landeigentümerin aus Dagmersellen 2,6-Millionen-Entschädigung

Eine Parzelle wird in Dagmersellen der Landwirtschaftszone zugeteilt. Die Eigentümerin erhält erst einen hohen Betrag zugesprochen – und geht zuletzt doch leer aus.

Rund 2,6 Millionen Franken sollte die Gemeinde Dagmersellen einer Grundstückeigentümerin überweisen. Diesen Betrag hatte die Schätzungskommission nach Enteignungsgesetz des Kantons Luzern der Frau im Dezember 2016 zugesprochen. Die Gemeinde musste nicht zahlen, weil sie vor dem Kantonsgericht die Aufhebung des Urteils erreichte.

Im Streit um den Millionenbetrag hatte daher letztinstanzlich das Bundesgericht zu entscheiden. Umstritten ist die Frage, ob die rund 9700 Quadratmeter grosse Parzelle nahe des Dagmerseller Bahnhofs ausgezont oder gar nie rechtens der Wohn- und Arbeitszone zugewiesen worden ist.

Gemeindeversammlung überstimmt Gemeinderat

Im Juli 2012 teilte die Gemeindeversammlung das unbebaute Grundstück der Landwirtschaftszone zu – entgegen den Plänen des Gemeinderats. Dieser hatte mit der Grundstückeigentümerin und deren mittlerweile verstorbenen Mutter einen Vertrag abgeschlossen.

Der Gemeinderat verpflichtete sich – unter Vorbehalt der Entscheide von Gemeindeversammlung und Regierungsrat –, die Parzelle im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Wohn- und Arbeitszone zuzuweisen, im Gegenzug sollten die beiden Eigentümerinnen die nötigen Schritte für die Überbauung des Landes einleiten. 2011 legten Letztere ein Überbauungskonzept vor.

80 Wohnungen geplant

Der Entscheid der Gemeindeversammlung, gegen den sich die Eigentümerinnen der Parzelle erfolglos gewehrt hatten, verhinderte die Realisierung der Pläne mit rund 80 Wohnungen. Später beantragten Mutter und Tochter bei der Schätzungskommission mindestens 2,2 Millionen Franken als Entschädigung aus materieller Enteignung.

Nachdem Kommission und Kantonsgericht zu verschiedenen Ergebnissen gekommen waren, klärte das Bundesgericht, ob ein Anspruch besteht. Zur Begründung ihres Entscheids blicken die obersten Richter über 20 Jahre zurück: Im Zusammenhang mit dem Nutzungsplan der Gemeinde Dagmersellen von 1997/98, in dem die Parzelle der Wohn- und Gewerbezone zugewiesen worden war, ist im Urteil die Rede von einem «ursprünglich mangelhaften Zonenplan», weil die Ziele und Grundsätze der Raumplanung noch nicht genügend berücksichtigt worden seien.

Die spätere Zuteilung zur Landwirtschaftszone werten sie deshalb als Nichteinzonung. Eine Einschätzung mit Folgen: Anders als bei einer Auszonung werden Eigentümer wegen einer Nichteinzonung in eine Bauzone in der Regel nicht entschädigt.

8000 Franken an Gerichtskosten

Gründe für eine Ausnahme sehen die fünf Bundesrichter keine, weshalb sie zum Schluss kommen, «dass die Zusprechung einer Entschädigung im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt ist».

Die Beschwerde der Grundstückeigentümerin wird abgewiesen. Statt 2,6 Millionen Franken zu erhalten, muss sie eine Rechnung von 8000 Franken für die Gerichtskosten begleichen.

Hinweis: Bundesgerichtsurteil 1C_275/2018 vom 15. Oktober 2019

Kommentare (0)