Sicherheit

Führt die Luzerner Polizei Nacktkontrollen durch, kassiert sie regelmässig Rüffel

Wie viele Personen sich vor Mitarbeitenden der Luzerner Polizei entblössen müssen, bleibt unter Verschluss. Sicher ist: Die jüngste Rüge vom Bundesgericht wegen einer Nacktkontrolle ist kein Einzelfall.
Die Luzerner Polizei wendet bei der Durchsuchung von Personen ein dreistufiges Modell an.
Foto: Symbolbild: Archiv LZ

Die Polizistinnen, welche sich 2020 für eine Nacktuntersuchung der Luzerner Alt-Kantonsrätin Heidi Joos entschieden, handelten unverhältnismässig. Das entschied kürzlich das Bundesgericht. Übertrieben war gemäss dem höchsten Gericht des Landes auch, dass Joos eine Nacht in einer Polizeizelle verbringen musste. Nun erhält die 71-Jährige eine Genugtuung von 1000 Franken.

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