Die Polizistinnen, welche sich 2020 für eine Nacktuntersuchung der Luzerner Alt-Kantonsrätin Heidi Joos entschieden, handelten unverhältnismässig. Das entschied kürzlich das Bundesgericht. Übertrieben war gemäss dem höchsten Gericht des Landes auch, dass Joos eine Nacht in einer Polizeizelle verbringen musste. Nun erhält die 71-Jährige eine Genugtuung von 1000 Franken.
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