Das Bundesgericht hat in einem Urteil zur Invalidenversicherung die Rechte einer Versicherten gestärkt. Im Zentrum stand die Frage, ob die Frau nach einem Unfall im Jahr 2019 ab November 2020 weiterhin Anspruch auf eine ganze IV-Rente hat – oder ob, wie von der IV-Stelle des Kantons Zug angenommen, nur noch eine Viertelsrente gerechtfertigt ist.
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