Kanton Zug

IV-Rente zu Unrecht gekürzt: Bundesgericht gibt Versicherter recht

Arbeiten heisst nicht automatisch gesund sein: Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine IV-Bezügerin trotz 50-Prozent-Job weiterhin Anspruch auf eine ganze Rente hat. Der Grund liegt bei der Art der Beschäftigung. 
Die IV-Stelle Zug hat Beschwerde gegen ein Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts erhoben – und vor Bundesgericht verloren.
Foto: Stefan Kaiser

Das Bundesgericht hat in einem Urteil zur Invalidenversicherung die Rechte einer Versicherten gestärkt. Im Zentrum stand die Frage, ob die Frau nach einem Unfall im Jahr 2019 ab November 2020 weiterhin Anspruch auf eine ganze IV-Rente hat – oder ob, wie von der IV-Stelle des Kantons Zug angenommen, nur noch eine Viertelsrente gerechtfertigt ist.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-