Zug

Bundesgericht bestätigt: Verwahrter Penthouse-Doppelmörder kommt nicht vorzeitig frei

Nach 15 Jahren hinter Gittern bleibt die Tür zur Freiheit für den verurteilten Mann verschlossen. Das Bundesgericht stützt die Einschätzung der Zuger Behörden, wonach weiterhin ein Rückfallrisiko besteht.

Der wegen zweifachen Mordes verurteilte Mann bleibt weiterhin in Haft: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Verweigerung der bedingten Entlassung aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe abgewiesen, wie aus dem heute vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil hervorgeht. Neben der Strafe bleibt der Mann verwahrt.

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