17.11.2025, 15:01 Uhr
updateAktualisiert: 17.11.2025, 15:02 Uhr
René Meier
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Der wegen zweifachen Mordes verurteilte Mann bleibt weiterhin in Haft: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Verweigerung der bedingten Entlassung aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe abgewiesen, wie aus dem heute vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil hervorgeht. Neben der Strafe bleibt der Mann verwahrt.
