Die Verantwortlichen am Bundesgericht haben bisweilen skurrile Fälle zu beurteilen. Von dieser Sorte ist der Streit um einen sehr starken Laserpointer, dessen Besitz und Einfuhr in der Schweiz verboten sind. Ein Mann aus dem Kanton Zug wurde vom Strafgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er ein solches Gerät über eine Onlineplattform in Deutschland bestellt hatte.
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