Corona-Gelder

Härtefallstreit hat nach fünf Jahren ein Ende: Bundesgericht gibt Kanton Luzern recht

Die Härtefallregelung des Kantons Luzern für von Corona-Massnahmen betroffene Firmen war zwar umstritten – aber entsprach geltendem Recht. Das hält das Bundesgericht fest.
Wegen des Lockdowns mussten unter anderem Restaurants in der Stadt Luzern schliessen.
Foto: Symbolbild: Urs Flüeler/Keystone (17. 3. 2020)

Das Bundesgericht setzt dem fünf Jahre dauernden Streit um Corona-Härtefallgelder im Kanton Luzern ein Ende. Es hat in einem richtungsweisenden Fall die Beschwerde eines Unternehmens vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigte das höchste Gericht des Landes, dass der Kanton für die Rückforderung von ausbezahlten Härtefallgeldern über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verfügte, wie die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) mitteilt.

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