31.07.2026, 12:06 Uhr
updateAktualisiert: 31.07.2026, 12:15 Uhr
Alexander von Däniken
mail
Das Bundesgericht setzt dem fünf Jahre dauernden Streit um Corona-Härtefallgelder im Kanton Luzern ein Ende. Es hat in einem richtungsweisenden Fall die Beschwerde eines Unternehmens vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigte das höchste Gericht des Landes, dass der Kanton für die Rückforderung von ausbezahlten Härtefallgeldern über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verfügte, wie die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) mitteilt.
