Rund ein Drittel der hierzulande Verurteilten hat in der Schweiz keinen Wohnsitz. Unter ihnen bilden Personen aus Algerien die grösste Gruppe, wie das Bundesamt für Statistik kürzlich berichtete. Konkret sind letztes Jahr in der Schweiz 1910 Personen aus Algerien verurteilt worden, über 95 Prozent von ihnen gehören zur nichtständigen Bevölkerung. Mit einem straffälligen Algerier hatten es kürzlich auch die Luzerner Behörden zu tun. Der Mann mit Jahrgang 1981 reiste aus Italien in die Schweiz ein, wo er ein Asylgesuch stellte. Das Staatssekretariat für Migration wies im September 2018 das Gesuch ab und forderte den Mann gemäss der Dublin-Regeln auf, nach Italien zurückzureisen.
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