notifications
Luzern

Bund erhöht Pauschale für Flüchtlinge: Kanton Luzern muss über die Bücher

Der Bund erhöht die einmalige Pauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ab dem 1. Mai auf das Dreifache, um die Integration zu fördern. Nun krempelt der Kanton Luzern womöglich sein bestehendes Konzept um.
18'000 statt 6000 Franken: Die Kantone sollen bald mehr Bundesgelder für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erhalten. (Bild: Dominik Wunderli (Rothenburg, 29. Januar 2019))

Yasmin Kunz

Die Arbeit im Asylbereich läuft derzeit auf Hochtouren. Die Kantone müssen bis Ende April ein Integrationskonzept beim Staatssekretariat für Migration einreichen. Wird dieses für gut befunden, erhalten die Kantone ab dem 1. Mai 2019 für alle neuen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen eine einmalige Pauschale von 18'000 Franken vom Bund. Bis dato liegt der Betrag bei 6000 Franken. Ausgehend von jährlich schweizweit 11'000 anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen führt dieses Vorgehen beim Bund kurzfristig zu jährlichen Mehrausgaben von 132 Millionen Franken.

Damit will der Bund die Integration fördern (wir berichteten). Bis eine Integration erfolgreich vollzogen ist – also der Flüchtling oder vorläufig Aufgenommene eigenständig den Lebensunterhalt bestreiten kann – belaufen sich die Kosten im Schnitt auf 26'000 Franken, wie Zahlen aus dem Kanton Luzern zeigen. Davon zahlt der Kanton bisher 20'000 Franken. Mit der Erhöhung der Bundesgelder auf das Dreifache könnte demnach einen deutlich grösseren Teil der Integrationskosten abgedeckt werden. Man geht gemäss den Modellberechnungen des Bundes sowie der aktuellen Lage davon aus, dass ab dem 1. Mai pro Monat zwischen 10 und 30 Personen mit diesem Status dem Kanton Luzern zugewiesen werden.

Ziel: Integrationsmassnahmen früher einleiten

Vergangenen Dezember hat der Bund die Kantone darüber informiert, welche konkreten Ziele bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen erreicht werden müssen, damit die Bundesgelder gesprochen werden. Eine grundlegende Neuausrichtung ist nicht erforderlich, da die Kantone schon heute über Integrationsprogramme wie Deutschkurse oder Lehrprogramme (siehe Kasten) verfügen.

Ziel des Bundes ist es, die Massnahmen früher einzuleiten und sie zu intensivieren, damit der Integrationsprozess schneller abgeschlossen ist. «Die Vorgabe von klaren Wirkungszielen macht durchaus Sinn, sie führt zu einer gewissen Standardisierung der Integrationsmassnahmen», findet Silvia Bolliger. Auch steige die Überprüfbarkeit der Integration und die Vergleichbarkeit über die Kantone, sagt Bolliger, die seit rund zwei Jahren die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) leitet.

Bisheriges Konzept wird von Grund auf überprüft

Dieser Tage hat nun eine rund 30-köpfige kantonale Projektgruppe die Arbeit aufgenommen. «Wir stehen mit der Konzepterarbeitung vor einer grossen Herausforderung», sagt Bolliger im Gespräch mit unserer Zeitung. Obwohl man mit den jetzigen Abläufen punkto Integration beim Kanton Luzern gut gefahren sei, gebe es Optimierungspotenzial, sagt Bolliger und führt aus:

«Wir wollen nicht nur hier und da an einer Schraube drehen, sondern nehmen die Vorgaben des Bundes zum Anlass, alles von Grund auf zu überdenken.»

Für Angaben zu konkreten Verbesserungsvorschlägen sei es noch zu früh. Bolliger kann dennoch eine Neuerung nennen: Künftig wird das Case Management oder anders ausgedrückt die Fallführung angepasst. Bis jetzt ist es so, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene im gesamten Integrationsprozess von mehreren Personen betreut und unterstützt werden, je nachdem, wo im Integrationsprozess sie sich befinden. In Zukunft soll die Fallführung «aus einer Hand erfolgen». Dies führe zu einer besseren Übersicht, was wiederum dem Betroffenen zugutekomme und zugleich die DAF entlaste, weil die Integrationsmassnahmen besser gesteuert werden können, erklärt die Dienststellenleiterin.

Zwei Jahre Zeit für die Umsetzung

Sie ist sich bewusst, dass diese Konzeptphase anstrengend ist. Eine grosse Herausforderung stelle die Vereinbarkeit der Projektarbeit und des Tagesgeschäfts dar. «Das ist eine zusätzliche Belastung für alle Involvierten. Einem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen ist darum besondere Aufmerksamkeit zu schenken.» Wie viele Stellenprozente in das Projekt investiert werden, kann Silvia Bolliger, die insgesamt 190 Mitarbeitern vorsteht, zurzeit nicht sagen. Bolliger ist allerdings zuversichtlich, dass die Erarbeitung der Integrationsstrategie und die nachfolgende Realisierung bis 2021 gelingen werden. Bolliger sagt:

«Wir verfügen bereits über ein breites Integrationsangebot, welches funktioniert.»

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) nimmt dazu keine Stellung hält indes fest, «dass die Kantone hinsichtlich der Umsetzung der Integrationsagenda insgesamt gut unterwegs sind». Konkrete Angaben über den Stand in den verschiedenen Kantonen will das SEM aktuell mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht geben. Eine Übersicht zu den Konzepten wird das Staatssekretariat für Migration erst nach vertiefter Prüfung der Eingaben und allfälligen Nachverhandlungen im Herbst des laufenden Jahres haben. Bolliger hält fest: «Der Anteil der in den Arbeitsmarkt integrierten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im Kanton Luzern ist verglichen mit anderen Kantonen überdurchschnittlich hoch.»

Kommentare (0)