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Stadt Luzern

Budgetloser Zustand steht bevor: Welche Ausgaben sind noch möglich?

Bis zum Volksentscheid über das Budget 2023 kann die Stadt nur noch zwingende Ausgaben tätigen. Was bedeutet das konkret? Wir beantworten die Fragen dazu.

Wieso kommt es zum budgetlosen Zustand?

Der Grosse Stadtrat hat entschieden, dass der Steuerfuss in der Stadt Luzern 2023 von 1,75 auf 1,7 Einheiten gesenkt werden soll . Weil Steuerfussänderungen dem obligatorischen Referendum unterliegen, muss das Stimmvolk am 5. Februar über das Budget entscheiden. Bis mindestens dann hat die Stadt kein gültiges Budget.

Welche Folgen hat das?

Finanzdirektorin Franziska Bitzi
Bild: Bild: Manuela Jans-Koch

Gemäss kantonalem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden dürfen nur Ausgaben getätigt werden, «die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung unerlässlich sind», wie die Stadt mitteilt. Neue Verpflichtungen seien nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen, «wenn ohne ihre Tätigung der Gemeinde wirtschaftliche Nachteile erwachsen oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde», wie es in Ausführungen des Kantons heisst. «Diese Formulierung lässt einen gewissen Spielraum zur Auslegung zu», sagt die Stadtluzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi (Mitte).

Was bedeutet das für die Umsetzung im Detail?

Das kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein, wie die Beispiele von Kriens und Ebikon zeigen, die beide 2021 eine Zeit lang budgetlos waren . In Kriens gab es einen Behandlungsstopp für neue Gesuche für Betreuungsgutscheine. In Ebikon hingegen wurden solche Gesuche weiter entgegen genommen. Schulreisen und Skitage waren in Kriens und Ebikon nicht möglich, in der Stadt Luzern, die zuletzt 2019 budgetlos war, dagegen schon . Wie das nun gehandhabt wird, ist noch nicht definitiv klar, sagt Bitzi. «Es ist wahrscheinlich, dass wir uns am damaligen Vorgehen orientieren, aber wir müssen im Detail klären, ob sich rechtliche Vorgaben seither verändert haben und ob es damals eine spezielle Finanzierung via Fonds gab.» Für solche Detailfragen hat der Stadtrat nun eine Taskforce eingesetzt, die laufend Grenzfälle unter die Lupe nehmen wird.

Welche Massnahmen sind schon bekannt?

In der Verwaltung sind Stellenaufstockungen und Lohnerhöhungen vorerst nicht möglich. Vakante Stellen dürfen wieder besetzt werden. Investitionen sind teilweise noch möglich: Etwa, wenn sie betrieblich notwendig sind (zum Beispiel der Ersatz eines Feuerwehrautos) oder bereits vertragliche Verpflichtungen bestehen. Fonds im Kultur- und Sportbereich können nicht weiter geäufnet werden.

Für die Angestellten im Luzerner Stadthaus gibt es während des budgetlosen Zustands vorerst nicht mehr Lohn.
Bild: Bild: Pius Amrein (31. Januar 2022)

Was passiert bei einem Nein am 5. Februar?

«Dann müsste der Stadtrat klären, ob die Steuersenkung oder die wachsenden Ausgaben zur Ablehnung geführt haben», sagt Bitzi. «Die Vorlage müsste auf jeden Fall stark abgeändert werden, weil das vorliegende Budget die Schuldenbremse nicht einhält.» Zulässig wäre ein Defizit von maximal rund 16,5 Millionen, vorgesehen ist nun eines von 20,5 Millionen. «Der Grosse Stadtrat kann die Schuldenbremse übergehen, der Stadtrat darf das nicht. Daher wären grössere Sparmassnahmen oder der Verzicht auf die Steuersenkung nötig, wogegen die Bürgerlichen ursprünglich ein Referendum angedroht haben.» Schlimmstenfalls könne der budgetlose Zustand bis im Herbst andauern. Bitzi:

«Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden, sonst droht ein längerer Stillstand in einer Zeit, in der wir stark investieren wollen, etwa in Schulhausausbauten oder zur Umsetzung der Klimastrategie.»

Neue Projekte wären ohne gültiges Budget blockiert. Ob auch laufende wie die Erneuerung der Zimmereggbadi betroffen wären oder ein Baustopp gegen «Treu und Glauben» verstossen würde, müsste ebenfalls abgeklärt werden.

Die Arbeiten in der Zimmereggbadi laufen seit Herbst bereits.
Bild: Bild: Pius Amrein (Luzern, 7. Oktober 2022) 

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