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Zug

Buchveröffentlichung über Zuger Landammannfeier ist vorerst wieder auf Eis gelegt

Das Bundesgericht hat die Publikation superprovisorisch erneut gestoppt.
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin steht vor dem Zuger Kantonsgericht. ( Keystone)

Die Journalistin Michèle Binswanger plant bekanntlich, über die Zuger Landammannfeier 2014 ein Buch zu veröffentlichen. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich gegen die Veröffentlichung. Im Januar war das Bundesgericht auf die entsprechende Beschwerde nicht eingetreten. Nun stoppt es die Publikation superprovisorisch erneut, wie das Onlineportal «Zentralplus» berichtet.

Das Kantonsgericht hatte 2020 entschieden, das von der Vorinstanz verhängte Buchverbot aufzuheben. Wie die «Weltwoche» berichtet, verlangte die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin nach dem Nichteintretensentscheid des Bundesgerichtes postwendend eine Revision des Urteils, weil die höchsten Richter einen Teil ihrer Eingabe übersehen hätten. Peter Josi, Sprecher des Bundesgerichts, bestätigt nun gegenüber «Zentralplus», dass ein Revisionsgesuch in diesem Fall eingegangen sei. In diesem Rahmen habe das Bundesgericht superprovisorisch entschieden, dass einstweilen der ursprüngliche Entscheid des Kantonsgerichts gelte. Dieses hatte vorsorglich angeordnet, dass das Buch bis zum eigentlichen Urteil in der Sache nicht publiziert werden darf. Damit ist das Buchverbot vorübergehend wieder in Kraft. (rh)

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