Kleine Anfrage

Diese Vorschriften gelten im Kanton Uri für den Brandschutz in öffentlichen Betrieben

Die Urner Sicherheitsdirektion gibt Auskunft, wie der Brandschutz im Kanton gehandhabt wird. Es zeigen sich Parallelen zum Wallis.
Im Kanton Uri gibt es keine Vorschriften, die Wunderkerzen in Innenräumen verbieten.
Foto: Symbolbild: Maskot

Die Katastrophe von Crans Montana wirft auch in Uri Fragen zum Thema Brandschutz auf. Landrat Franz Gisler (Mitte, Schattdorf) will nun in Form einer Kleinen Anfrage vom Regierungsrat wissen, wie es um die Brandschutzsicherheit in öffentlich zugänglichen Betrieben im Kanton steht. Gisler zeigt sich in seiner Anfrage «erschreckt» über die Erkenntnis, dass ein derartiges «Inferno» wie in Crans Montana unter «Missachtung der grundlegenden Brandschutzprinzipien» möglich war. Und das, obwohl die feuerpolizeilichen Vorschriften in der Schweiz als «streng» gelten.

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