Manche Botschaften dürfte die Luzerner Regierung dem Parlament mit mehr Freude unterbreitet haben als diese mit dem Namen «Teilverzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung». Schliesslich hat die Exekutive den Auftrag dazu gegen ihren Willen gefasst. An der Septembersession 2024 erklärte der Kantonsrat mit 85 zu 27 Stimmen eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben erheblich. Diese hatte verlangt, dass der Kanton jene Härtefallgelder nicht zurückfordert, die vor dem 21. April 2021 ausbezahlt worden sind. Dasselbe gilt für Beiträge, die ab dem genannten Datum ausbezahlt wurden, wenn in den entsprechenden Verfügungen der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlt.
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