Kürzlich hat der Luzerner Regierungsrat entschieden, dass ein generelles Verbot von Windenergieanlagen auf dem Stierenberg Bundesrecht widerspricht . Er hat daher die Änderung des Zonenplans von Rickenbach sowie des dazugehörigen Bau- und Zonenreglements nicht genehmigt. Darin war eine Schutz- und Erholungszone Stierenberg vorgesehen, in der Windräder verboten sind. Diese Schutzzone ging auf eine Gemeindeinitiative zurück, die von der Rickenbacher Stimmbevölkerung 2021 angenommen worden war.
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