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Uri

Bei Zweitwohnungen in Uri soll genau hingeschaut werden

Adriano Prandi (SP) fordert, dass Bilanz über die Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes gezogen werden soll.

Seit 2016 ist in der Schweiz das neue Zweitwohnungsgesetz in Kraft. Auch einige Urner Gemeinden hat die neue Bestimmung seither geprägt. Nach vier Jahren verlangt nun Adriano Prandi (SP, Altdorf), dass Bilanz gezogen werden soll. In seiner Interpellation stellt er folgende Fragen:

  1. Welche Erfahrungen hat der Regierungsrat mit der bisherigen Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes gemacht?
  2. Welche Massnahmen zur Förderung einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen sowie zur Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen wurden festgelegt? Welche Wirkungen haben diese Massnahmen erzielt? Erkennt die Regierung Bedarf für weitere Massnahmen in diesem Bereich?
  3. Stellte die Regierung allfällige Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen fest und wurden dagegen Massnahmen ergriffen? Wenn ja, welche?
  4. Wie nimmt die Justizdirektion ihre Aufsichtsfunktion war? Welche konkreten Aufgaben und Kompetenzen hat die Justizdirektion? Wie oft wurden von der Gemeinde erteilte Baubewilligungen geprüft und wie oft solche zurückgewiesen?

Laut dem Gesetz sind die Kantone dazu angehalten, die bessere Auslastung von Zweitwohnungen zu fördern. Zudem sind sie zusammen mit den Gemeinden dazu verpflichtet, bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen, um Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die sich aufgrund einer unbeschränkten Nutzung altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnungszwecken ergeben könnten. In Uri ist die Justizdirektion als Aufsichtsbehörde zuständig, die den Vollzug überwacht.

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