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Nidwalden

Bei Ertragsausfällen wegen Corona: Bund und Kanton greifen Nidwaldner Kitas unter die Arme

Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung können aufatmen: Sie erhalten Kompensation für Einbussen, welche während der Coronakrise entstanden sind.

(stp) Der Kanton Nidwalden unterstützt private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die aufgrund der Coronapandemie Ertragsausfälle erlitten haben. Dies geht aus einer Mitteilung der kantonalen Gesundheits- und Sozialdirektion hervor.

Mit den Finanzhilfen wollen die Behörden verhindern, dass Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen schliessen oder gar Konkurs anmelden müssen. So sei das Ziel, dass das Betreuungsangebot im Kanton auch nach der Coronakrise «im gewohnten Umfang» zur Verfügung stehe, steht in der Meldung weiter. Geschädigte können ihre Gesuche bis am 17. Juli einreichen. Die Behörden berücksichtigen dabei nur Anträge, welche coronabedingte Ausfälle zwischen dem 17. März und 17. Juni geltend machen können.

Die Covid-19-Verordnung des Bundes ist subsidiär ausgestaltet. Dies bedeutet, dass sie nur dann zum Tragen kommt, wenn nicht bereits andere A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen ausbezahlt wurden. Die Ausfallentschädigung deckt die Elternbeiträge für Kinder, die in den genannten drei Monaten nicht betreut wurden, gemäss Mitteilung vollständig. Die Institutionen ihrerseits müssen Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstatten.

Wie aus der Meldung weiter hervorgeht, beteiligt sich der Bund zu einem Drittel an den Ausfallentschädigungen. Der Vollzug liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Das entsprechende Gesuchsformular kann auf der Website des Kantons Nidwalden heruntergeladen werden.

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