notifications
Zug

Behindert die Stadt «Klimastreik Zug» in ihren demokratischen Rechten?

Kostenandrohungen, polizeiliche Willkür, Verbannung auf unattraktive Routen, verbale Ausfälle: Damit behauptet die Klimastreik-Bewegung in Zug, beim Einholen von Bewilligungen und an Anlässen selber konfrontiert gewesen zu sein.

Harry Ziegler

Harry Ziegler

In einem offenen Brief wendet sich die Bewegung Klimastreik Zug an den Stadtrat Urs Raschle. Unterstützt wird sie von «Strike for Future», dem Gewerkschaftsbund des Kantons Zug, dem Feministischen Frauenstreikkollektiv Zug sowie der Jungen Alternative Zug. Im offenen Brief prangern die Verfasser an, die Stadt Zug, im besonderen das Departement Soziales, Umwelt, Sicherheit (SUS) von Stadtrat Urs Raschle (Mitte) behindere sie in der Ausübung gewisser Grundrechte.

So beispielsweise im Recht auf «Demonstrationen, Kundgebungen und sonstige politische Veranstaltungen», heisst es im offenen Brief. Diese Rechte seien absolut zentral für eine Demokratie, eine Beschneidung derselben sei ein «Angriff auf die Demokratie».

Genau diese Angriffe seien in den letzten Jahren geritten worden. «Veranstaltungen mit dem Thema Ökologie oder Gerechtigkeit wurde mit Repression im Bewilligungsverfahren begegnet», schreiben die Verfasser. Dabei seien Veranstaltungen durch das Nichterteilen von Bewilligungen aus nichtigen Gründen oder das Verdrängen auf unattraktive Routen sowie die Androhung von Kosten oder durch verbale Ausfälle behindert worden.

Stadtrat überrascht vom offenen Brief

Diese Vorwürfe lässt der zuständige Stadtrat Urs Raschle nicht unwidersprochen. «Persönlich hat mich das Schreiben überrascht», sagt er. «Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein unantastbares Grundrecht.» Er sei bislang immer der Überzeugung gewesen, in diesem Sinne gehandelt zu haben. Er erinnert an die Coronademonstrationen in der Stadt. «Obwohl wir nicht wussten, was auf uns zukommen würde, haben wir diese bewilligt», so Raschle. Andere Städte hätten dies nicht getan.

Er unterschreibe jährlich rund 400 Anlassbewilligungen. Es sei bei der schieren Menge klar, dass da für alle dieselben Regeln gelten müssen. Die Regeln sind im Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen festgehalten.

Grundsätzlich suche die Behörde immer das Gespräch mit Veranstaltern und versuche, gemeinsam Lösungen zu finden. Dass nun «Klimastreik Zug» derartige Vorwürfe erhebt, kann Raschle nicht nachvollziehen. Konkret soll die Bewilligungsbehörde mit der Erhebung von Kosten gedroht haben, wenn mit Kreide auf die Strasse gemalt würde, oder es sei den Veranstaltern bewusst eine unattraktive Route oder ein unattraktiver Platz zugewiesen worden.

Was den Einsatz von Kreide auf öffentlichen Strassen betreffe, so sei im Reglement festgehalten, dass danach die Strasse gereinigt werden müsse, was etwas koste. Bei der Bewilligung einer Route müsse die Behörde auf beispielsweise Baustellen oder andere Veranstaltungen am selben Ort reagieren, weshalb eine gewünschte Route nicht immer bewilligt werden könne. Bewilligungen für politische Veranstaltungen seien kostenlos, so Raschle.

Für verbalen Ausfall entschuldigt

Was den Vorwurf des verbalen Ausfalls betreffe, so sei es tatsächlich zu einem solchen Vorfall gekommen, bestätigt Raschle. «Wir haben uns aber schriftlich und mündlich dafür entschuldigt», erklärt er.

Weitere im offenen Brief aufgeführte Punkte, wie beispielsweise Kontrollen an einer Feier zum 1. Mai durch die Polizei oder das Ausfällen einer Busse anlässlich der Kundgebung zum Frauenstreik 2019, fielen nicht in die Zuständigkeit der Stadt. Dazu könne er keine Stellung nehmen, führt der Stadtrat aus.

«Die entsprechenden Vorschriften gelten für alle», sagt Raschle. «Vielleicht aber können wir noch besser kommunizieren, weshalb etwas nicht oder nicht so wie gewünscht bewilligt werden kann», führt Urs Raschle aus.

Kommentare (0)