Obergerichtsentscheid

Bauunternehmen macht zwei Beschwerden gegen die Arbeitsvergaben für die neue West-Ost-Verbindung

In einem Fall weist das Obergericht Uri die aufschiebende Wirkung ab, im anderen wird diese erteilt. Der Baustart der WOV soll aber trotzdem wie geplant im Oktober erfolgen.
So soll bei der West-Ost-Verbindung die neue Brücke über den Schächen dereinst aussehen.
Foto: Visualisierung: Baudirektion Uri

Die Verantwortlichen eines Bauunternehmens mit einer Zweigniederlassung in Uri sind mit den Entscheiden des Amts für Tiefbau Uri ganz und gar nicht einverstanden. Ihre Angebote sowohl beim Baulos Ost als auch beim Baulos West der neuen West-Ost-Verbindung (WOV) wurden nicht berücksichtigt. Stattdessen erhielten eine Arbeitsgemeinschaft mit Hauptsitz in Uri respektive im zweiten Fall ein Urner Unternehmen den Zuschlag.

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