Die Verantwortlichen eines Bauunternehmens mit einer Zweigniederlassung in Uri sind mit den Entscheiden des Amts für Tiefbau Uri ganz und gar nicht einverstanden. Ihre Angebote sowohl beim Baulos Ost als auch beim Baulos West der neuen West-Ost-Verbindung (WOV) wurden nicht berücksichtigt. Stattdessen erhielten eine Arbeitsgemeinschaft mit Hauptsitz in Uri respektive im zweiten Fall ein Urner Unternehmen den Zuschlag.
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