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Bauprojekt in Greppen nimmt wichtige Hürde

Die Luzerner Regierung hat die Initiative «Für massvolles Bauen in Greppen» für ungültig erklärt. Das freut die Investoren des Sagiareals. Sie kündigen trotzdem Anpassungen am Projekt an.
Die Überbauung soll auf dem Areal der Sägerei in Greppen entstehen (Bild: Roger Grütter, 22. September 2017).

218 Grepper haben letzten Herbst eine Gemeindeinitiative unterschrieben. Das breit abgestützte Komitee wollte mit der Initiative «Für massvolles Bauen in Greppen» erreichen, dass sich die Bevölkerung zur Zukunft des Sagiareals äussern kann. Das Gebiet liegt direkt am Vierwaldstättersee. Geplant sind 70 Wohnungen, die sich auf einen dreiteiligen Bau verteilen. Viele Grepper stören sich allerdings am Bauvolumen, befürchten starken Mehrverkehr und kritisieren, dass der Seeuferweg nicht durchgehend geplant ist.

Doch das Komitee erleidet einen Rückschlag. Der Luzerner Regierungsrat hat die Initiative letzte Woche für ungültig erklärt (wir berichteten). Schon im November 2017 hatte der Grepper Gemeinderat die Initiative für materiell gültig erklärt. Darauf reichten aber verschiedene Stimmberechtigte beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde ein, weshalb die Regierung über deren Gültigkeit befunden hat.

Verstoss gegen Grundsatz der Planbeständigkeit

In der Initiative wurde für das Sagiareal eine Nutzungsplanänderung von der Gestaltungs- in die Bebauungspflicht gefordert. Bei einem Ja zur Initiative wäre das Projekt an die Urne gegangen. Für die Regierung fehlt aber «ein raumplanerischer Grund für eine Bebauungsplanpflicht», heisst es im Entscheid. Die Änderung von der Gestaltungsplan- zur Bebauungsplanpflicht würde für die Regierung «gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit» verstossen und könnte deshalb nicht genehmigt werden, wie es in der Begründung weiter heisst. Gegen den Entscheid des Regierungsrats kann beim Luzerner Kantonsgericht innerhalb von 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Mitglieder des Initiativkomitees waren gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Grepper Gemeindepräsidentin Claudia Bernasconi (CVP) sagt zur Ungültigkeitserklärung: «Der Gemeinderat hat entschieden, den Entscheid der Regierung zu akzeptieren.» Derzeit warte die Exekutive die Antwort der Dienststelle Raum und Wirtschaft zum Gestaltungsplan ab.

«Die Rechtssicherheit wird gewahrt»

Paul Felber, Mediensprecher der Bauherrin Transterra Immobilien AG sagt, dass der Entscheid der Regierung positiv zur Kenntnis genommen worden sei. Er führt auf Anfrage aus: «Mit der Ungültig-Erklärung der Gemeindeinitiative wird die Rechtssicherheit gewahrt.» Grundsätzlich habe für den Nutzungsplan eine Planungsperiode von 15 Jahren zu gelten. «Die Planungs- und Rechtssicherheit in einer Gemeinde kann nicht mit einer Initiative willkürlich aufgehoben werden. In diesem Sinne hat der Entscheid der Luzerner Regierung wegweisenden Charakter», betont Felber.

Nicht nur der Gestaltungsplan wird derzeit vom Kanton Luzern geprüft, sondern auch eine Überarbeitung des Projekts auf dem Sagiareal. Die Anpassung wurde auch dem Grepper Gemeinderat vorgestellt. Nimmt die Bauherrschaft mit der Anpassung die Kritik betreffend Volumen und nicht durchgängigem Seeuferweg auf? Paul Felber antwortet: «Die Transterra Immobilien AG hat ihren Gestaltungsplan teilweise modifiziert.» Weil die Vorprüfung noch nicht abgeschlossen sei, wolle die Bauherrschaft zur Anpassung aber derzeit «noch keine Details nennen».

Einen Entscheid des Kantons erwartet die Transterra Immobilien AG bis im Herbst dieses Jahres. Zum weiteren Zeitplan sagt Felber: «Anschliessend geht es unverzüglich an die Ausarbeitung des Vorprojekts und der Baueingabe.» Laufe alles nach Plan, sei der Start der Bauarbeiten für Sommer oder Herbst 2019 vorgesehen.

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