Gestaltungsvorgaben

Bauen in der Landwirtschaftszone: Kanton Luzern geht über die Bücher

Bauwillige Bauern und Bauexperten kritisieren die strenge Bewilligungspraxis des Kantons Luzern ausserhalb von Bauzonen. Lange aufgegleiste Gestaltungsvorgaben werden jetzt auf Geheiss des Kantonsrats zurückgestellt.
Neue kantonale Gestaltungsvorgaben für die Landwirtschaft werden befristet sistiert.
Foto: Symbolbild: Jakob Ineichen

Wer in der Landwirtschaftszone bauen will, braucht im Kanton Luzern besonders viel Geduld und Nerven. Grund ist die vergleichsweise strenge Bewilligungspraxis, wie unsere Zeitung kürzlich berichtete. Neue Regeln könnten die Unzufriedenheit der Bäuerinnen und Bauern noch steigern. Hintergrund ist das Ja der Stimmbevölkerung zum Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» vom 29. November 2020. Damit sollen Bauten qualitätsvoll und angemessen in die Landschaft eingegliedert werden.

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