Nun ist es auch formaljuristisch klar: Die Baubewilligung für die Pilatus-Arena Kriens ist rechtskräftig. Das teilte das Luzerner Kantonsgericht auf Anfrage mit. Bevor das Bewilligungsverfahren ganz abgeschlossen werden konnte, musste als letzter Schritt allen Parteien die notwendigen Unterlagen zugestellt werden. Das ist nun erfolgt.
Am 28. September hatte die letzte Einsprecherin, die Zagsolar AG in Kriens, gegenüber unserer Zeitung erklärt, dass sie keine Beschwerde gegen die von der Stadt Kriens Ende August erteilte Baubewilligung einreichen wird. Bereits am 14. September hatte die Stiftung Archicultura bekannt gegeben, dass sie ihre Einsprache nicht weiterzieht und die Baubewilligung akzeptiert.
Der Baustart für die Pilatus-Arena soll am 14. November erfolgen, der Spatenstich ist am 29. November geplant. Die Vorbereitungsarbeiten sind bereits in Gang.