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Vitznau

Der Bau der «Traumvilla» steht still

Bei zwei Baustellen in Vitznau geht seit Jahren gar nichts. Nun ist der Gemeinderat aktiv geworden – und die Justiz.
Die verwaiste Baustelle bei der «alten Post» im Vitznauer Dorfzentrum. (Bild: Gemeinde Vitznau )
Das Gebäude wurde 1910 erstellt und steht unter Denkmalschutz. (Bild: Gemeinde Vitznau)

(jon) Seit geraumer Zeit herrscht Stillstand bei zwei Baustellen in Vitznau. Trotz erteilter Bewilligungen ist bei den Gebäuden seit Jahren kein Fortschritt zu erkennen. Der Gemeinderat forderte daher die Bauherren auf, die Arbeiten wieder aufzunehmen und bis zu einer bestimmten Frist abzuschliessen, wie er mitteilt.

Dagegen haben sich die Eigentümer gewehrt. Ihre Beschwerde wurde nun aber vom Kantonsgericht abgewiesen. Einer der Bauherren akzeptiert das Urteil, der andere zieht es weiter ans Bundesgericht, heisst es in der Mitteilung weiter.

Gerichtsurteil soll «Bauruinen» verhindern

Bei der Liegenschaft, über die nun weiter vor Gericht gestritten wird, handelt es sich um die Seeresidenz Alte Post. Das mitten im Dorf gelegene Haus mit Baujahr 1910 steht unter Denkmalschutz. Vor über acht Jahren wurde die Baubewilligung erteilt. Geplant wäre gemäss der Webseite der Bauherrschaft eine «Traumvilla» mit direktem Seezugang.

Mit der Verfügung zum Weiterbauen «soll die Nachbarschaft, aber auch die Öffentlichkeit, vor dem Anblick einer Bauruine bewahrt werden», heisst es gemäss Mitteilung im Urteil des Kantonsgerichts. Zudem sollen Personen vor Schäden durch die halbfertigen Bauten geschützt werden.

Rohbau mitten im Wohnquartier

Der zweite Fall handelt von einem Rohbau im Wohnquartier in Unterwilen. Auch dort herrsche seit drei Jahren Stillstand. Der dortige Bauherr habe das Gerichtsurteil akzeptiert. Würde der Bau dennoch nicht fertiggestellt, gelte er als rechtswidrig. Denn dann würde es sich um nicht bewilligte Abweichungen von der Baubewilligung handeln.

Der Gemeinderat ist gemäss kantonalen Planungs- und Baugesetz dazu ermächtigt, bei längerem Bauunterbruch oder Baustopp die Weiterführung der Arbeiten innert nützlicher Frist zu verlangen.

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