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Nidwalden

Ausgewogene Abstimmungsinfos: Nidwaldner Regierung lehnt Motion ab

Im Kanton Nidwalden sind nach Ansicht des Regierungsrats die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um in den Abstimmungsbüchlein eine ausgewogene Information der Stimmberechtigen zu gewährleisten. Die Kantonsregierung lehnt deswegen eine Motion von Thomas Walliman (Grüne) ab.
Ein Abstimmungs-Hinweisplakat wird entfernt. (Bild André A. Niederberger)

Rückblende: Im November 2017 hatte das Nidwaldner Verfassungsgericht gerügt, dass die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrats zum 10-Millionen-Franken-Kredit für die Modernisierung des Flugplatzes Buochs kein ausgewogenes Bild der Vorlage geboten habe. Das Gericht wies die Abstimmungsbeschwerde indes ab, weil die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt worden sei.

Zwei Monate später reichte der Ennetmooser Thomas Wallimann seine Motion ein, mit der er eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes verlangte. In diesem solle festgeschrieben werden, dass in den Abstimmungsunterlagen jeweils auch die Standpunkte beachtlicher Minderheiten darzustellen seien und diese auch gleichwertig zu Wort kommen sollen.

Thomas Wallimann hält an Motion fest

Der Regierungsrat beantragt dem Parlament nun, die Motion abzulehnen. Er teile zwar das Anliegen des Motionärs, hielt er gestern in einer Mitteilung fest. Die Standpunkte der Minderheiten respektive die Gegenargumente seien schon in der Vergangenheit in den Abstimmungsbotschaften erwähnt worden, wenn auch zurückhaltender, als es das Verfassungsgericht nun verlange. Das Anliegen des Motionärs könne aber bereits mit der heutigen Rechtsgrundlage erfüllt werden, wie das Urteil ebenfalls zeige, schreibt der Regierungsrat.

Auf die Antwort angesprochen, meint Thomas Wallimann trocken: «Allein mir fehlt der Glaube». Er wolle sich nicht darauf verlassen, dass die Regierung nach Treu und Glauben handle, insbesondere in Anbetracht der Rüge des Verfassungsgerichts. «Es geht hier um die Sicherung der Demokratie. Der einzige Weg, um sicher zu sein, dass Minderheitsmeinungen respektiert und repräsentiert werden, ist die Verankerung im Gesetz.»

Der Grüne-Landrat will daher an der Motion festhalten. «Wie der Landrat entscheidet, kann ich nicht sagen, ein Drittel des Rats ist neu. Aber eine Debatte ist sicher gut.» (sda/fhe)

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