Nidwalden

Ausbildungskosten für Kollegi-Schüler: Wer soll dafür aufkommen müssen?

Eltern sollen die ersten drei Jahre keine Unkosten mehr für ihre Kinder am Kollegi zahlen müssen. Das verlangt ein Vorstoss. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat jedoch, die Motion abzulehnen.
Luftaufnahme vom Kollegi Stans.
Foto: Florian Pfister (Stans, 11. 4. 2024)

Landrätin Denise Weger (GLP, Stansstad) und Mitunterzeichnende verlangen in einer Motion eine gesetzliche Anpassung, wonach der Unterricht am Kollegium in Stans während den ersten drei Schuljahre unentgeltlich sein soll. Die vorherrschende Praxis, dass Eltern neben Lehrmitteln, Schulmaterialien oder Aufwände für Exkursionen auch für Transportkosten ihrer Kinder aufkommen müssen, benachteilige Lernende des Kollegis gegenüber Gleichaltrigen der Oberstufe, die in der Regel in ihrer Wohngemeinde zur Schule gehen. Dieser Umstand treffe schlechter gestellte Familien am härtesten und wirke sich negativ auf die Chancengerechtigkeit aus.

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