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Hünenberg

Aus Sicherheitsgründen: Der Fussgängerstreifen auf der Sinserstrasse wird nicht wieder markiert – obwohl er Teil eines Schulweges ist

Der Fussgängerstreifen bei der Kreuzung «Matten» in der Gemeinde Hünenberg bleibt ohne Markierung. Der Übergang, der auf einem Schulweg liegt, muss aber mit geeigneten Massnahmen verbessert werden.

Am Knoten Matten in der Gemeinde Hünenberg wird der entfernte Fussgängerstreifen nicht wieder ersetzt.
Bild: Bild: PD/Kanton Zug

Kinder nutzten in der Vergangenheit den Fussgängerstreifen auf der Sinserstrasse, um zur Schule und wieder nach Hause zu gelangen. Doch nach der Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Cham und Hünenberg wurde der Fussgängerstreifen bei der Kreuzung «Matten» entfernt. Nun äussert ein externes Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) Sicherheitsbedenken – und bestätigt damit den Entscheid von Sicherheits- und Baudirektion, den Überweg nicht wieder neu zu markieren. Das teilt die Sicherheitsdirektion am Donnerstag mit.

Das unabhängige Gutachten der BFU sei im Auftrag der Sicherheitsdirektion erstellt worden. Die Beratungsstelle empfehle darin, aus Sicherheitsgründen keinen Fussgängerstreifen zu markieren. Mit der Mittelinsel als Querungshilfe und der neu erstellten LED-Beleuchtung werde die bestmögliche Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie mögliche überquerende Zweiradfahrerinnen und -fahrer erzielt.

Geschwindigkeitskontrollen beim Übergang geplant

Im Gutachten der BFU werden Massnahmen zur zusätzlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit empfohlen. Diese werden von der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion umgesetzt.

Die Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde werde an der fraglichen Stelle (ausserorts) gemäss den Messungen häufig überschritten. Aus diesem Grund plane die Zuger Polizei, Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen und die Geschwindigkeiten auch zu kontrollieren. Gleichzeitig würden die beiden Direktionen prüfen, wie das Überqueren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert werden kann. Die BFU empfiehlt, Strassenmarkierungen anzubringen und Hecken zurückzuschneiden. Der Kanton wird sich dazu mit der Gemeinde Hünenberg weiter austauschen, heisst es weiter.

Das BFU-Gutachten stelle zudem fest, dass die fragliche Überquerung für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter aufgrund der Verkehrsmengen und Komplexität des Knotens nicht selbstständig bewältigbar ist. Die BFU empfiehlt darum entsprechende Massnahmen. Für einen sicheren Schulweg zu sorgen, sei Sache der Einwohnergemeinde. Auch diesbezüglich werde der Kanton auf die Gemeinde zugehen.

Anwohnerinnen und Anwohner waren besorgt

Nach der Sanierung der Sinserstrasse kamen die Sicherheits- und die Baudirektion zum Schluss, dass der Übergang mit Mittelinsel mehr Sicherheit für zu Fuss Gehende bietet, wenn der frühere Fussgängerstreifen nicht wieder markiert wird. Diese Haltung stütze sich auf schweizweite Erkenntnisse und geltende Normen und Richtlinien im Strassenverkehrsrecht.

Die Überquerung wird von Kindern auf ihrem Schulweg benutzt. Besorgte Anwohnerinnen und Anwohner forderten, dass der Fussgängerstreifen wieder markiert werde. Die Sicherheitsdirektion liess die Situation darum noch einmal von unabhängiger Stelle von der BFU überprüfen. Sie habe die Anwohnerinnen und Anwohner über die Ergebnisse der Untersuchung und über das weitere Vorgehen informiert.

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