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Autobahnausbau

Auch der VCS zieht wegen des Projekts Bypass Luzern vor Gericht

Der Verband kritisiert, dass der Nutzen des Autobahnprojekts massiv überschätzt wird.
So soll das Bypass-Portal in Kriens aussehen.
Bild: Visualisierung: zvg

Nach der Stadt Kriens folgt nun der VCS: Die Luzerner Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz zieht die abgelehnte Einsprache gegen das Autobahnprojekt Bypass Luzern mittels Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weiter, wie es in einer Mitteilung heisst. Doch während die Stadt Kriens «nur» Verbesserungen wie eine städtebauliche Aufwertung fordert, lehnt der VCS den Bypass grundsätzlich ab.

Der Verband kritisiert, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis des 1,8-Milliarden-Projekts zu optimistisch berechnet worden sei. Der VCS geht davon aus, dass bei einer «korrekten Berechnung die Eingriffe in Raum und Umwelt nicht zu rechtfertigen» seien und der Bypass «daher unzulässig ist», wie er schreibt.

Neuverkehr nicht berücksichtigt

Einerseits werde der Nutzen überschätzt. So sei der «durch den Kapazitätsausbau generierte Neuverkehr nicht berücksichtigt» worden. Sprich: Der Bypass erhöhe die Attraktivität des Autoverkehrs, was wiederum zu Mehrverkehr und längeren Wartezeiten führe und den Nutzen des Projekts schmälere. Zudem basierten die Berechnungen auf «stark veralteten Daten». So sei der finanzielle Nutzen pro eingesparter Staustunde massiv überschätzt worden. «Damit lassen sich die Investitionen von 1,8 Milliarden Franken auch wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen.»

Andererseits kritisiert der VCS, dass die durch das Projekt ausgelösten Treibhausgasemissionen und damit die Auswirkungen auf die Klimaziele nicht ausgewiesen werden. Dies sei «nicht länger haltbar», heisst es in der Mitteilung. «Der Verkehr ist für rund einen Drittel des CO 2 -Ausstosses verantwortlich. Mit dem auf Bundes- und Kantonsstufe festgeschriebenen Ziel ‹Netto-Null 2050› wird auch dem Bereich Mobilität ein linearer Absenkpfad mit Zwischenzielen vorgegeben.» Daran müssten Verkehrsprojekte «zwingend gemessen und auf ihre Zulässigkeit hin geprüft werden». (std)

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