Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat sich kürzlich klar dagegen gestellt, dass die EU-Verträge (Bilaterale III) eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr-Hürde nehmen müssen. Das einfache Volksmehr soll genügen. Ausschlag hatte ein Gutachten aus dem Justizdepartement von Beat Jans gegeben, der als EU-Befürworter gilt. Das Gutachten hielt fest, es sei nur ein einfaches Volks-Ja erforderlich. In der Verfassung sei für Fälle wie das EU-Paket kein obligatorisches Referendum vorgesehen.
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