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Bundesgericht
Arztgeheimnis gilt auch im eigenen Prozess – Bundesgericht bestätigt Busse gegen Zuger Mediziner
Das Arztgeheimnis endet nicht, wenn der Arzt selbst klagt. Ein Zuger Mediziner muss 500 Franken Busse plus 2000 Franken Gerichtskosten zahlen, weil er Patientendaten eigenmächtig offengelegt hat.
Ein Hausarzt ist gesetzlich an die Schweigepflicht gebunden. Auch wenn es um einen zivilrechtlichen Prozess geht.
Das sogenannte Arztgeheimnis ist nicht nur wesentlicher Teil eines Berufsethos, sondern auch die zentrale rechtliche Verpflichtung, persönliche und medizinische Informationen von Patientinnen und Patienten vertraulich zu behandeln ...